Auflagen und Hinweise
Auflage | Beschreibung | TD-Herkunft |
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-NT03 | Rad-/Reifenkombination nur zulässig bis Nachtrag 03 der Fahrzeug ABE/EWG-Nr.. | MB |
-NT08 | Rad-/Reifenkombination nur zulässig bis Nachtrag 08 der Fahrzeug ABE/EWG-Nr.. | MB |
-NT09 | Rad-/Reifenkombination nur zulässig bis Nachtrag 09 der Fahrzeug ABE/EWG-Nr.. | MB |
-NT12 | Rad-/Reifenkombination nur zulässig bis Nachtrag 12 der Fahrzeug ABE/EWG-Nr.. | MB |
-NT17 | Rad-/Reifenkombination nur zulässig bis Nachtrag 17 der Fahrzeug ABE/EWG-Nr.. | MB |
107 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1070 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
108 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1080 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
109 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1090 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
110 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1100 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
111 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1110 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
112 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1120 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
113 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1130 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
114 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1140 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
115 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1150 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
116 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1160 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
117 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1170 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
118 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1180 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
119 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1190 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
11A | Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. | PSA |
11B | Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. | PSA |
11G | Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. | PSA |
11H | Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. | PSA |
11K | Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. | PSA |
120 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1200 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
121 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1210 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
122 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1220 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
123 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1230 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
124 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1240 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
125 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1250 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
126 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1260 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
127 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1270 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
128 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1280 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
129 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1290 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
12A | Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen Reifen mit Schneeketten sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. | PSA |
12I | Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. | TUEV AUSTRIA |
12K | Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). | PSA |
12O | Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. | TUEV AUSTRIA |
12OA | Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. | TUEV AUSTRIA |
12Q | Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. | TUEV AUSTRIA |
12R | Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. | TUEV AUSTRIA |
12T | Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Antriebsachse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. | PSA |
12W | Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung, die nicht mehr als 8 mm auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. | TUEV AUSTRIA |
130 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1300 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
131 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1310 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
132 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1320 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
133 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1330 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
134 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1340 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
135 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1350 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
136 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1350 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
137 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1370 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
138 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1380 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
139 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1390 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
140 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1400 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
141 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1410 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
142 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1420 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
143 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1430 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
144 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1440 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
145 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1450 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
146 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1460 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
147 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1470 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
148 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1480 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
149 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1490 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
150 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1500 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
151 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1510 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
152 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1520 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
153 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1530 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
154 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1540 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
155 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1550 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
156 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1560 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
157 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1570 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
158 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1580 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
159 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1590 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
160 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1600 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
161 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1610 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
162 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1620 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
163 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1630 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
164 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1640 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
165 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1650 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
166 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1660 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
167 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1670 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
168 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1680 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
169 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1690 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
170 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1700 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
171 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1710 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
172 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1720 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
173 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1730 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
174 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1740 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
175 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1750 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
176 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1760 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
177 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1770 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
178 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1780 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
179 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1790 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
180 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1800 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
182 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1820 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
184 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1840 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
185 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1850 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
186 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1860 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
187 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1870 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
188 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1880 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
189 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1890 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
190 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1900 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
191 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1910 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
192 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1920 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
193 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1930 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
195 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1950 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
196 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1960 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
197 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1970 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
198 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1980 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
199 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1990 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
200 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 200 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
203 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 2030 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
204 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 2040 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
205 | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 2050 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV PFALZ |
21B | Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
21J | Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
21L | Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
21M | Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. | TUEV PFALZ |
21N | Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
21P | Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
21Q | Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) | TUEV AUSTRIA |
21R | Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
21S | Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
21T | Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
22B | Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
22F | Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
22G | Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
22H | Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
22I | Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
22J | Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
22K | Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
22L | Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
22M | Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
22P | Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
22Q | Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
22U | Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
241 | Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. | PSA |
242 | Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. | PSA |
244 | Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. | PSA |
245 | Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. | PSA |
246 | Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. | PSA |
247 | Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. | PSA |
248 | Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. | TUEV AUSTRIA |
24C | Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. | PSA |
24D | Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. | PSA |
24J | Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. | PSA |
24K | An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine vollständige Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. | PSA |
24M | Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. | PSA |
24N | Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. | TUEV AUSTRIA |
24O | An den vorderen Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. | PSA |
24Q | Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. | TUEV AUSTRIA |
250 | An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um den [Wert „X“] vor, und um den [Wert „Y“] hinter der Radmitte vollständig nach innen umzulegen. In das Radhaus ragende Kunststoffteile, Filz/Kunststoffinnenkotflügel sind unter Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen des Fahrzeugs zu kürzen. Das Betriebsmaß des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens) für den spezifizierten Bereich ist dabei zu berücksichtigen. Die aufgeführten Werte und Bereiche sind der ANLAGE Karosserie Fahrzeug zu entnehmen. | PSA |
251 | An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um den [Wert „X“] vor, und um den [Wert „Y“] hinter der Radmitte vollständig nach außen um den [Wert „Z“] aufzuweiten. In das Radhaus ragende Kunststoffteile, Filz/Kunststoffinnenkotflügel sind unter Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen des Fahrzeugs zu kürzen. Das Betriebsmaß des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens) für den spezifizierten Bereich ist dabei zu berücksichtigen. Die aufgeführten Werte und Bereiche sind der ANLAGE Karosserie Fahrzeug zu entnehmen. | PSA |
260 | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um den [Wert „X“] vor, und um den [Wert „Y“] hinter der Radmitte vollständig nach innen umzulegen. In das Radhaus ragende Kunststoffteile, Filz/Kunststoffinnenkotflügel sind unter Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen des Fahrzeugs zu kürzen. Das Betriebsmaß des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens) für den spezifizierten Bereich ist dabei zu berücksichtigen. Die aufgeführten Werte und Bereiche sind der ANLAGE Karosserie Fahrzeug zu entnehmen. | PSA |
261 | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um den [Wert „X“] vor, und um den [Wert „Y“] hinter der Radmitte vollständig nach außen um den [Wert „Z“] aufzuweiten. In das Radhaus ragende Kunststoffteile, Filz/Kunststoffinnenkotflügel sind unter Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen des Fahrzeugs zu kürzen. Das Betriebsmaß des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens) für den spezifizierten Bereich ist dabei zu berücksichtigen. Die aufgeführten Werte und Bereiche sind der ANLAGE Karosserie Fahrzeug zu entnehmen. | PSA |
262 | Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
264 | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um den [Wert „X“] vor, und um den [Wert „Y“] hinter der Radmitte vollständig nach außen um den [Wert „Z“] aufzuweiten. In das Radhaus ragende Kunststoffteile, Filz/Kunststoffinnenkotflügel sind unter Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen des Fahrzeugs zu kürzen. Das Betriebsmaß des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens) für den spezifizierten Bereich ist dabei zu berücksichtigen. Die aufgeführten Werte und Bereiche sind der ANLAGE Karosserie Fahrzeug zu entnehmen. | PSA |
26B | Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. | TUEV AUSTRIA |
26J | Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. | TUEV AUSTRIA |
26N | Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. | TUEV AUSTRIA |
26P | Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. | TUEV AUSTRIA |
26Q | Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. | TUEV AUSTRIA |
26U | Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. | TUEV AUSTRIA |
26V | Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. | TUEV AUSTRIA |
270 | Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
271 | Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
272 | Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
273 | Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
274 | Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
27B | Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. | TUEV AUSTRIA |
27F | Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. | TUEV AUSTRIA |
27H | Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. | TUEV AUSTRIA |
27I | Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. | TUEV AUSTRIA |
27P | Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. | TUEV AUSTRIA |
27Q | Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. | TUEV AUSTRIA |
27U | Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. | TUEV AUSTRIA |
27V | Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. | TUEV AUSTRIA |
31P | Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit automatischem Niveaulift. | PSA |
32I | Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. | TUEV AUSTRIA |
32J | Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. | PSA |
33H | Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. | TUEV AUSTRIA |
33J | Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. | TUEV AUSTRIA |
34Y | Die Verwendung der Rad/Reifenkombination an Fahrzeuge mit Luftfederung ist nicht zulässig. | PSA |
362 | Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
362P | Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, ausschließlich mittels vom Fahrzeughersteller angebotenen Original-Ersatzteilen, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die im Gutachten aufgeführte Reifengröße in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben sind. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. | PSA |
364 | Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. | TUEV AUSTRIA |
365 | Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, ausschließlich mittels vom Fahrzeughersteller angebotenen Original-Ersatzteilen, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengrößen in 17 Zoll bzw. 18 Zoll in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben sind. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. | PSA |
366 | Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, ausschließlich mittels vom Fahrzeughersteller angebotenen Original-Ersatzteilen, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengrößen in 18 Zoll bzw. 19 Zoll in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben sind. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. | PSA |
367 | Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. | PSA |
371 | Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. | PSA |
381 | Das Fahrzeug darf aufgrund der Nacharbeiten an der Karosserie nicht mehr im Anhängerbetrieb (Trailer-Option) eingesetzt werden. Die Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren zu streichen. | PSA |
383 | Die maximal zulässige Achs- und Stützlast sowie das maximal zulässige Gesamt und Gespanngewicht des Fahrzeuges im Anhängerbetrieb ist beachten. Ein Überschreiten der fahrzeugspezifischen Gewichtsgrenzen ist unzulässig. Die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges ist beachten. | PSA |
385 | Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist an Fahrzeugen mit Trailer-Option nicht zulässig. | PSA |
51A | Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. | PSA |
51E | Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden. | PSA |
51G | Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. | PSA |
51J | Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. | PSA |
52J | Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. | PSA |
530 | Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. | PSA |
533 | Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nicht zulässig. | TUEV AUSTRIA |
53S | Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit Angabe des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. | PSA |
54A | Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. | PSA |
54F | Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. | PSA |
55M | Es sind nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate zulässig. Die entsprechenden Hinweise in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs sind zu beachten. Besondere Freigaben sind vom Fahrzeughersteller zu bestätigen. Ein Nachweis ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. | PSA |
56C | Die Bezieher der Leichtmetall-Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. | PSA |
56G | Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. | PSA |
573 | Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich. | PSA |
574 | Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. | PSA |
575 | Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. | PSA |
578 | Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur für Fahrzeugausführungen mit serienmäßig verbauten Kunststoffverbreiterungen / Kotflügelverbreiterungen / Radlaufleisten bzw. Radlaufverbreiterungen an Vorder- und Hinterachse zulässig. | PSA |
57E | Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. | PSA |
57F | Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. | PSA |
5GA | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1200 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | PSA |
5GG | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1230 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | PSA |
5GM | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1260 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | PSA |
5HA | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1300 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | PSA |
5HR | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1380 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | PSA |
5KK | Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1650 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | PSA |
637 | Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. | TUEV AUSTRIA |
679 | Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: (Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.)Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV AUSTRIA |
67J | Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: (Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.)Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV AUSTRIA |
68R | Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.Mögliche Reifenkombinationen:
| PSA |
71C | Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. | PSA |
71K | Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. | PSA |
723 | Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. | PSA |
725 | Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. | PSA |
729 | Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. | PSA |
73C | Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. | PSA |
740 | Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: | PSA |
742 | Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 7,5 Umdrehungen bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern für M12x1,5 oder M12x1,25 oder M14x1,5 oder M14x1,25 und 8 Umdrehungen für Gewinde ½UNF erreicht werden. | PSA |
744 | Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. | PSA |
745 | Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller verwendet werden. | PSA |
74A | Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. | PSA |
74D | Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. | PSA |
74H | Die Leichtmetall-Sonderräder müssen an der Radanschlussfläche plan anliegen. Überstehende Teile die dieses verhindern, wie z.B. Sicherungsschrauben der Bremsscheibe oder Zentrierstifte für Stahlräder auf der Auflagefläche, müssen entfernt werden. | PSA |
74P | Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. | PSA |
74U | Die Leichtmetall-Sonderräder müssen an der Radanschlussfläche plan anliegen. Überstehende Teile die dieses verhindern, wie z.B. Sicherungsschrauben der Bremsscheibe oder Zentrierstifte für Stahlräder auf der Auflagefläche, müssen entfernt werden. | PSA |
75I | Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | TUEV AUSTRIA |
765 | Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. | PSA |
766 | Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. | TUEV AUSTRIA |
76A | Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt 1. Hinweise genannten Sonderrädern für die Hinterachse. | PSA |
76B | Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt 1. Hinweise genannten Sonderrädern für die Vorderachse. | PSA |
76O | Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. | TUEV AUSTRIA |
76S | Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. | TUEV PFALZ |
76T | Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. | PSA |
76U | Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. | PSA |
76Z | Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. | PSA |
771 | Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind. | TUEV AUSTRIA |
77E | Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. | TUEV AUSTRIA |
80Q | Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 390mm an der Vorderachse zulässig | TUEV AUSTRIA |
81V | Die Verwendung der Sonderräder sind an Fahrzeugen die werkseitig mit einer SBC-Sensotronic Brake Control Bremsanlage an Achse 1 ausgerüstet sind auf Freigängigkeit zu prüfen. Ein Mindestabstand von 3mm zu unbeweglichen Bremsteile ist dabei zu gewährleisten. Bei Unterschreitung des Mindestabstandes ist die Verwendung der Sonderräder unzulässig. | PSA |
82B | Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 307mm nicht zulässig. | TUEV AUSTRIA |
82F | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 322 x 32 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
82I | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 339 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
82R | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 312 x 25 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
834 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit mit 6-Kolben-Bremssattel. | PSA |
835 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit mit Karbon-Keramikbremsanlage. | PSA |
836 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 326x30 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
839 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 300 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
83A | Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der Vorderachse nicht zulässig. | TUEV AUSTRIA |
83D | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 370 x 32 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
83G | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 350 x 32 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
83H | Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit M-Sportbremse ausgerüstet sind, nicht zulässig. | TUEV AUSTRIA |
83L | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 335 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
83P | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 330 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
850 | Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314mm an der Vorderachse nicht zulässig. | TUEV AUSTRIA |
855 | Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der Vorderachse nicht zulässig. | TUEV AUSTRIA |
913 | Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege bzw. auf den ordnungsgemäßen Anbau und Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden. | PSA |
914 | Auf ausreichenden Abstand zu Brems- (3 mm) und Fahrwerkteilen (5 mm) ist beim Anbau der Sonderräder zu achten. | PSA |
915 | An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. | TUEV AUSTRIA |
918 | Die Verwendung der Sonderräder an Fahrzeuge(n) für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist unzulässig. | PSA |
919 | Die Verwendung der Sonderräder an Sonderschutzfahrzeuge(n) der Widerstandsklasse(n) VR1 / VR2 / VR3 VR5 / VR6 / VR7 / VRSG1, VR9 bis VR14 oder an geländegängige(n) Fahrzeuge(n) der Schutzstufe B6/B7 ist unzulässig. | PSA |
920 | Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist an Fahrzeugausführungen mit 2. Sitzreihe bzw. Ausführung als 7-Sitzer nicht zulässig. | PSA |
97E | Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1 bis 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. | PSA |
989 | Fahrzeugausführungen mit Carbon-Keramikbremse nur zulässsig mit Distanzring 5 mm (Achse 10 mm) an Achse 2 (Kennzeichen MB551081146775) | PSA |
98A | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 318 x 30 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
9U5L | Nur zulässig für Fahrzeuge mit einem Raddurchmesser von Ø 790mm (Code 9U5), Serien-Reifengrößen 275/55R19 oder 275/50R20 oder 275/45R21 oder 285/40R22 und Radlaufverbreitung Größe L (Code 7B2) | MB |
9U6L | Nur zulässig für Fahrzeuge mit einem Raddurchmesser von Ø 825mm (Code 9U6), Serien-Reifengrößen 275/50R21 oder 285/45R22 oder 285/40R23 und Radlaufverbreitung Größe L (Code 7B2) | MB |
A01 | Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. | TUEV PFALZ |
A02 | Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. | TUEV PFALZ |
A02V | Bei Fahrzeugen ohne Radhausverbreitungen trifft die Auflage A01 zu. Bei Fahrzeugen mit Radhausverbreitungen trifft die Auflage A02 zu. | MB |
A03q | Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. | QUALILAB |
A04 | Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den ReifenoderFahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. | TUEV PFALZ |
A05 | Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. | TUEV PFALZ |
A06 | Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2 Zoll UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25. | TUEV PFALZ |
A08 | Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. | TUEV PFALZ |
A09 | Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. | TUEV PFALZ |
A10 | Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. | TUEV PFALZ |
A11 | Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. | TUEV PFALZ |
A12 | Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. | TUEV PFALZ |
A13 | Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Vorderachse verwendet werden. | TUEV PFALZ |
A14 | Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. | TUEV PFALZ |
A19 | Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. | TUEV PFALZ |
A31 | Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Antriebsachse verwendet werden. | TUEV PFALZ |
A32 | Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. | TUEV PFALZ |
A33 | Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. | TUEV PFALZ |
A39 | Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. | TUEV PFALZ |
A44 | Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten verwendet werden. Die Montage ist nur an allen vier Rädern zulässig. | TUEV PFALZ |
A47 | Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. | TUEV PFALZ |
A56 | Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. | TUEV PFALZ |
A57 | Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb. | TUEV PFALZ |
A58 | Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. | TUEV PFALZ |
A59 | Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. | TUEV PFALZ |
A60 | Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. | TUEV PFALZ |
A61 | Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge über 5200 mm). | TUEV PFALZ |
A63 | Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Um eine ausreichende Freigängigkeit zu gewährleisten müssen die verwendeten Schneeketten den vom Hersteller Empfohlenen entsprechen. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Hanbuch). | TUEV PFALZ |
A64 | Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Um eine ausreichende Freigängigkeit zu gewährleisten dürfen nur die vom Hersteller vorgeschriebenen Schneeketten/ -systeme verwendet werden. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch). Das Sonderrad wurde nicht auf die Verwendbarkeit dieser Schneeketten/ -syteme überprüft. | TUEV PFALZ |
A67 | Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit langem Radstand (Caddy Maxi) | TUEV PFALZ |
A8a | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 323 mm und Bremssatteltyp Lucas CN3 5254/3 an Achse 1. | TUEV PFALZ |
A8b | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 345 mm und Brembo-Bremssattel an Achse 1. | TUEV PFALZ |
A8c | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 360 mm und Brembo-Bremssattel an Achse 1. | TUEV PFALZ |
A90 | Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. | TUEV PFALZ |
A91 | Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. | TUEV PFALZ |
A92 | Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeugund Kettenherstellers sind zu beachten. | TUEV PFALZ |
A93 | Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). | TUEV NORD |
A93a | Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). | TUEV NORD |
A94 | Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). | TUEV NORD |
A94a | Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). | TUEV NORD |
A98 | Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten. | TUEV PFALZ |
ADT | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 318,312,314,315,318 x 25,28,30 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
ADU | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 350,352,356,358 x 25-32 mm an Achse 1. | PSA |
AER | Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk mit der Reifengröße 215/55R16 ausgerüstet sind. | TUEV AUSTRIA |
AF7 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 320,321 x 30 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
AF8 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 320x30 mm und Bremssattel Typ HP2 16 Zoll an Achse 1. | PSA |
AFK | Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, AUDI-Teilenummer 7L8 422 127 Anschlagring für Lenkungsbegrenzung, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Sonderradgrößen in 19 Zoll bzw. 20 Zoll in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben sind. | PSA |
AFO | Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit geänderter Lenkanlage, diese Fahrzeuge sind serienmäßig mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet. | TUEV AUSTRIA |
AFW | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 388 x 36 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
AFX | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 379 x 38 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
AFY | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 356 x 34 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
AG0 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 350 x 34 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
AGD | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 330 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
AHK | Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Anhängerkupplung bzw. Anhängevorrichtung. | TUEV PFALZ |
AS9 | Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 9mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten. | TUEV PFALZ |
at01 | Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeuge mit Seat Sportbremse. | TUEV AUSTRIA |
at02 | nur mit Fahrwerk II lt. ABE | TUEV AUSTRIA |
at122 | Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. | TUEV AUSTRIA |
at124 | Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. | TUEV AUSTRIA |
Au0 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 255 mm und Bremssattel Typ Lucas 38 an Achse 2. | TUEV PFALZ |
au079 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 345 mm an Achse 1. | MB |
au095 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 400 mm an Achse 1. | MB |
AU1 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 360-380 x 30-36 mm an Achse 1. | PSA |
au100 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 330 mm und Brembo Bremssattel an Achse 2. | MB |
AU2 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 350-359 x 30-34 mm an Achse 1. | PSA |
Au5 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 256 mm und Bremssattel-Typ FS III an Achse 2. | TUEV PFALZ |
Au7 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit 195 kW (Audi S4). | TUEV PFALZ |
Au8 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 312 mm und Bremssattel Lucas 43. | TUEV PFALZ |
Au9 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 321 mm und Bremssattel Lucas CN2 6465/2. | TUEV PFALZ |
AuT | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 340 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
AV9 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich:Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
B | Sonderrad nicht mit allen Bremsanlagen möglich. | MB |
B01 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B03 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind. | TUEV PFALZ |
B07 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B10 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 360 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B11 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 333 x 32 mm und Bremssattel ATE 2FN 4223 an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B16 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø max. 296 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B18 | Sonderrad nicht zulässigan Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben. | TUEV PFALZ |
B23 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 323 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B24 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 272 mm an Achse 2. | TUEV PFALZ |
B24q | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 320 x 25 mm und ATE 1-Kolben-Faustsattel an Achse 1. | QUALILAB |
B27q | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 320 x 25 mm an Achse 1. | QUALILAB |
B29 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 330 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B30 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 300 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B31 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 305 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B31q | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 320 x 26 mm an Achse 1. | QUALILAB |
B33 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 330 mm oder größer an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B37 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit innenumfaßten Scheibenbremsen. | TUEV PFALZ |
B38q | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 322 x 30 mm (innenbelüftet) an Achse 1. | QUALILAB |
B40L | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 356 x 30 mm (belüftet) und 4-Kolben Festsattel ABVICS an Achse 1. | QUALILAB |
B40q | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 370 x 36 mm (innenbelüftet) an Achse 1. | QUALILAB |
B41q | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 284 x 22 mm an Achse 1. | QUALILAB |
B42 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 280 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B42n | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 321 x 30 mm und Faustsattel an Achse 1 und 255 x 10 mm und Bresnsattel Lucas an Achse 2. (2.5TDI 120kW, 132kW ab Baujahr 04/2003) | TUEV NORD |
B43 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 260 mm an Achse 2. | TUEV PFALZ |
B43q | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 374 x 36 innenbelüftet (BMW 60/36) mm an Achse 1 und Bremsscheibe 345 x 24 innenbelüftet (BMW TRW 9403B). | QUALILAB |
B44 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 302 mm an Achse 2. | TUEV PFALZ |
B44n | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 320 x 30 mm und Bremssattel ATE CN 4FF an Achse 1. | TUEV NORD |
B46 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 324 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B48n | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 370x32 mm und 4-Kolben-Bremssattel an Achse 1. (optionales Performance-Pack) | TUEV NORD |
B49 | Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende Freigängigkeit von mindestens 30 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen. | TUEV PFALZ |
B53q | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 367 x 36 innenbelüftet (BMW 60/36) mm an Achse 1 und Bremsscheibe 345 x 24 innenbelüftet (BMW 44/25). | QUALILAB |
B56 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 288 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B59 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 321 mm und Bremssattel Lucas CN2 6465/2 an Achse 1. (Teile-Nr.: 4BO 615 107A bzw. 108A) | TUEV PFALZ |
B60 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 360 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B64 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 345 mm und TRW-Bremssattel an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B65 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 345 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B66 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 375 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B66L | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 312 x 24 mm (innenbelüftet) an Achse 1. | QUALILAB |
B66q | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 320 x 30 mm (innenbelüftet) an Achse 1. | QUALILAB |
B67 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 258 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B67a | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 340 x 30 mm (innenbelüftet) an Achse 1 und mit Bremsscheibe 345 x 24 mm (innenbelüftet) an Achse 2. | TUEV NORD |
B67q | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 375 x 30 mm an Achse 1. | QUALILAB |
B68 | Sonderrades nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø max. 294 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B69 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 330 x 20 mm an Achse 2. | TUEV NORD |
B70 | Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B71q | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 300 x 20 mm. | QUALILAB |
B72 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 385 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B73 | Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 268 mm an Achse2. | TUEV PFALZ |
B74 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 395 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B75 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 375 mm an Achse 1 und Bremsscheibe Ø 370 mm an Achse 2. | TUEV PFALZ |
B76 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 304 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B79 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 420 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B86 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 380 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B87q | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 380 x 36 mm ATE innenbelüftet an Achse 1. | QUALILAB |
B88 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe max Ø 288 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B90 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 356 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B91 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 312 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B92 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit mit Brembo-Bremssattel an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B92a | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 344 x 30 mm innenbelüftet Faustsattel TRW 4750 an Achse 1. | TUEV NORD |
B94 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 400 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
B95 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 344 mm oder größer an Achse 1. | PSA |
B96 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 360 mm an Achse 1. | PSA |
B97 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 288 mm an Achse 1. | MB |
BBY | Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig. | TUEV AUSTRIA |
BD0 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 343-348 x 30, 32, 36, 44 mm an Achse 1. | PSA |
bDO | Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. | PSA |
BEO | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 338 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
BK1 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 320 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
BL1 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 344 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
BM6 | Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 17-Zoll Serienrädern (330d, 330i, 330Ci,..) und Bremssatteltyp Ate 42/22/957 in Verbindung mit Bremsscheibe Ø 320 an Achse 2. | TUEV PFALZ |
BmK | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen. | TUEV PFALZ |
bmw01 | nur mit M-Sportpaket | TUEV PFALZ |
BnK | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen. | TUEV PFALZ |
BnK2 | Sonderrad nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen. | MB |
BR1 | Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 349 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
BS1 | Sonderrades nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 294 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
BS2 | Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 358 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
BS8 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 365 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
BT1 | Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 298 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
BT3 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 355 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
BW1 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 374 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
BW2 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 370 mm an Achse 2. | TUEV PFALZ |
BW7 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 370 mm an Achse 1. (auch M-Performance Sportbremse) | TUEV PFALZ |
Car | Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). | TUEV PFALZ |
CBF | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 247 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
Cbo | Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. | TUEV PFALZ |
Cboe | Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. | MB |
CC2 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 282, 283, 288 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
CL16 | 380KW nur mit dieser Reifengröße und nur als M+S | TUEV PFALZ |
Cpe | Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupe. | TUEV PFALZ |
DB0 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 310 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
DB2 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit mit 205 kW (400E) mit Bremsanlage der 24 Ventiler. | TUEV PFALZ |
DB5 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit mit 162-205 kW. | TUEV PFALZ |
DB8 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 345 mm oder größer an Achse 1. | TUEV PFALZ |
DBW | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 295 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
DE0 | Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse2. | TUEV PFALZ |
DE0au | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit mit 205kW (400E) mit Bremsanlage der 24 Ventiler.. | TUEV AUSTRIA |
DE3 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 275x25 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
DE4 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 280x22 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
DEA | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 340 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
DEB | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 345 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
DED | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 322 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
DEG | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 360 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
DEK | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 292 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
DEN | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 342 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
DEP | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 276x22 mm (innenbelüftet) an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
DR10 | Sonderrad bei Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel nur zulässig mit Distanzsring 10 mm (Achse 20 mm). | MB |
DR13 | Nur mit Distanzring 10mm (Achse 20mm) Nr. MB1051126675 | MB |
DR5 | Nur mit Distanzsring 5 mm (Achse 10 mm) an Achse1 (H&R 10135701). | MB |
DS | Nur mit Distanzring. | TUEV PFALZ |
DS5 | Nur mit Distanzsring 5 mm (Achse 10 mm) an Achse1 und 2. | TUEV PFALZ |
E05 | Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COCPapier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. | QUALILAB |
E07 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind. | TUEV NORD |
E47a | Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014: Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06, Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10 | QUALILAB |
E52 | Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008. Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen. | TUEV NORD |
E53 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EGGenehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. | TUEV NORD |
ECE | Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten. | TUEV PFALZ |
EF0 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. | TUEV NORD |
Ey56 | Betriftt nur Enyaq 50, 60 max. Leistung 109, 132kW. | MB |
Ey60a | Betriftt nur Enyaq 60 mit 62 kWh Batterie, max. Leistung 132kW. | ALT |
Ey80 | Betriftt nur Enyaq 80 mit 82 kWh Batterie, max. Leistung 150kW. | MB |
F23 | Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. | TUEV PFALZ |
F24 | Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse. | TUEV PFALZ |
F38 | Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. | TUEV PFALZ |
F39 | Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. | TUEV PFALZ |
F40 | Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2. | TUEV PFALZ |
F42 | RadReifenkombinationen nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der Vorderachse. | TUEV PFALZ |
FG1 | Auch geprüft mit Gewindefahrwerk, hierbei sind die Auflagen des Fahrwerkherstellers zu beachten. | PSA |
FGD | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø max. 300 mm an Achse 1. | PSA |
FGP | Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
FGQ | Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. | TUEV AUSTRIA |
FGT | Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, ist unter Verwendung von Ford-Originalteilen, die unter Angabe von FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER und PRODUKTIONSNUMMER zu beziehen sind, eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern eine serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18 (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in der Zulassungsbescheinigung I bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. | PSA |
FHB | Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte Fahrzeug-Varianten). | TUEV AUSTRIA |
FHC | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 305x28 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
FL11 | Rad/Reifen-Kombination zulässig für Fahrzeugausführungen ab Facelift 2011. | MB |
FL14 | Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen ab Facelift 2014. | MB |
Flh | Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3- türig und 5- türig). | TUEV PFALZ |
fo039 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 316 mm an Achse 1. | MB |
fo045 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 305x25 mm an Achse 1. | MB |
FT1 | Rad/Reifen-Kombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Tilgergewicht am Federbein (Stoßdämpfer) an Achse 1. | TUEV PFALZ |
G01 | Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen. | TUEV PFALZ |
G03 | Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen. | TUEV PFALZ |
G10 | Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Bereifung 175/70R14 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. | TUEV PFALZ |
G11 | Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/60R15 oder 195/50R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. | TUEV PFALZ |
G15 | Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit 15 Zoll Bereifung ausgerüstet sind , ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. | TUEV PFALZ |
G16 | Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit 16 Zoll Bereifung ausgerüstet sind , ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. | TUEV PFALZ |
G19 | Ist die Reifengröße 195/50R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. | TUEV PFALZ |
G40 | Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 215/55R16, 215/50R16, 235/45R17 oder 235/40R18 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss. kann diese Rad-/Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. | TUEV PFALZ |
G46 | Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig bzw. ww. nicht mit der Reifengröße 195/65R15 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss. kann diese Rad-/Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. | TUEV PFALZ |
G52 | Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 215/55R16; 235/45R17, 225/50R17 ww. 235/40R18 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss. kann diese Rad-/Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. | TUEV PFALZ |
G53 | Für Fahrzeuge, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 225/70R16 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad- / Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. | TUEV PFALZ |
G67 | Für Fahrzeuge, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 225/60R16 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad- / Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. | TUEV PFALZ |
G68 | Für Fahrzeuge, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/70R16 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad- / Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. | TUEV PFALZ |
G70 | Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen, so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. | TUEV PFALZ |
G71 | Ist 16 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. | TUEV PFALZ |
G72 | Für Fahrzeuge, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 225/55R17 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad- / Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. | TUEV PFALZ |
G73 | Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit 18 Zoll Bereifung ausgerüstet sind , ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen. | TUEV PFALZ |
G74 | Ist 20 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. | TUEV PFALZ |
G75 | Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. | TUEV PFALZ |
G76 | Für Fahrzeuge, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 255/35R19 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen. | TUEV PFALZ |
G77 | Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. | TUEV PFALZ |
G78 | Ist die Reifengröße 215/45R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. | TUEV PFALZ |
G79 | Ist die Reifengröße 215/50R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. | TUEV PFALZ |
G80 | Ist die Reifengröße 225/45R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. | TUEV PFALZ |
G81 | Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COCPapier)eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen | TUEV PFALZ |
G82 | Ist die Reifengröße 265/60R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb derToleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung) | TUEV PFALZ |
G86 | Ist die Reifengröße 235/40R18 oder 235/35R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COCPapier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. | TUEV PFALZ |
G87 | Ist 17 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. | TUEV PFALZ |
G89 | Ist die Reifengröße 245/70R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen | TUEV PFALZ |
G90 | Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. | TUEV PFALZ |
G92 | Ist 21 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. | TUEV PFALZ |
G98 | Bei Fahrzeugen mit 235/45R18 oder 235/40R19 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. | TUEV PFALZ |
GTR | Nicht für die Ausführung Nismo. | PSA |
HK1 | An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten oder durch Einbau eines Federwegsbegrenzers, Stärke 10 mm (KIA-Teile-Nr. ZK3F037501) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. | TUEV PFALZ |
HO1 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 300 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
J18 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 355 mm oder größer an Achse 1. | TUEV PFALZ |
J32 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 320 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
J39 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 390 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
K01 | Eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten) | MB |
K01V | Bei Fahrzeugen ohne Radhausverbreiterungen, eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten). | MB |
K02 | Karosseriearbeiten beachten (siehe Auflagen im Gutachten) | MB |
K03 | Umfangreiche Karosseriearbeiten notwendig. (siehe Auflagen im Gutachten) | MB |
K14 | An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. | TUEV PFALZ |
K15 | Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Türkante sowie der Spritzgummis herzustellen. | TUEV PFALZ |
K17 | An Achse 1 ist durch Umlegen der Befestigungslaschen am Radlauf eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. | TUEV PFALZ |
K18 | Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Ecke im Radhaus im Bereich der Türkante herzustellen. | TUEV PFALZ |
K1a | Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. | TUEV PFALZ |
K1b | Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. | TUEV PFALZ |
K1c | Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. | TUEV PFALZ |
K1v | Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zusatzradabdeckungen an Achse 1 im Bereich 30° vor Radmitte (wheel cover, flaps,...). | TUEV PFALZ |
K25 | Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. | TUEV PFALZ |
K27 | An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. | TUEV PFALZ |
K29 | Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze in den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete Maßnahmen neu zu befestigen. | TUEV PFALZ |
K2a | Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. | TUEV PFALZ |
K2b | Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. | TUEV PFALZ |
K2c | Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. | TUEV PFALZ |
K2h | Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...). | TUEV PFALZ |
K30 | Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen. | TUEV PFALZ |
K32 | Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen | TUEV PFALZ |
K34 | Die Funktion der Schiebetüren ist zu überprüfen. | TUEV PFALZ |
K3a | An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (100mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. | TUEV PFALZ |
K3b | An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. | TUEV PFALZ |
K3c | An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. | TUEV PFALZ |
K3d | An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (200mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. | TUEV PFALZ |
K3f | An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. | TUEV PFALZ |
K3h | An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenverkleidung 300 mm hinter Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen. | TUEV PFALZ |
K3i | An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. | TUEV PFALZ |
K3k | An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. | TUEV PFALZ |
K3m | An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung im Bereich des Motorschutzes (bei Lenkeinschlag vor Radmitte) um 5 mm nach innen dauerhaft zu verformen (z.B. Erwärmen) bzw. die Radhausinnenverkleidung in diesem Bereich zu entfernen. | TUEV PFALZ |
K3n | An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenver- kleidung im Bereich der Seitenmarkierungsleuchten bzw. Fahrtrichtungsanzeiger um 5mm nachzuar- beiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken oder Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen. | TUEV PFALZ |
K3s | An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. | TUEV PFALZ |
K3u | An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen. | TUEV PFALZ |
K3v | An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen. | TUEV PFALZ |
K3y | An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Befestigungen der Zusatzradabdeckungen vor und hinter Radmitte um 20 mm zu kürzen. | TUEV PFALZ |
K3z | An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenverkleidung über Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen. | TUEV PFALZ |
K41 | An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. | TUEV PFALZ |
K42 | An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. | TUEV PFALZ |
K43 | An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen. | TUEV PFALZ |
K44 | An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. | TUEV PFALZ |
K45 | An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. | TUEV PFALZ |
K46 | An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. | TUEV PFALZ |
K49 | Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. | TUEV PFALZ |
K4a | An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. | TUEV PFALZ |
K4b | An Achse 2 sind die äußeren Blechmuttern und Befestigungsstifte zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung über den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Radhausinnenverkleidung ist anschließend dauerhaft neu zu befestigen. | TUEV PFALZ |
K4d | An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung innen, Radmitte bzw. oberhalb des Dämpfers, ausschneiden bzw. zu kürzen. | TUEV PFALZ |
K4g | An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen. | TUEV PFALZ |
K4h | An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. | TUEV PFALZ |
K4i | An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. | TUEV PFALZ |
K4k | An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der Radhausausschnittkante vollständig anzulegen. | TUEV PFALZ |
K4mb | Zur besseren Radabdeckung wird eine Tieferlegung des Fahrzeuges von mbDESIGN empfohlen. | MB |
K4t | An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung im Bereich des Tankeinfüllrohres auszuschneiden. | TUEV PFALZ |
K4v | An Achse 2 sind die Halter zur Befestigung der Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. | TUEV PFALZ |
K4w | An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. | TUEV PFALZ |
K50 | Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. | TUEV PFALZ |
K50k | Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen (Body-Kit) erforderlich. | TUEV PFALZ |
K56 | Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. | TUEV PFALZ |
K5a | An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. | TUEV PFALZ |
K5b | An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. | TUEV PFALZ |
K5c | An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. | TUEV PFALZ |
K5d | An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. | TUEV PFALZ |
K5e | An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 250 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. | TUEV PFALZ |
K5f | An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. | TUEV PFALZ |
K5g | An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm hinter bis 250mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. | TUEV PFALZ |
K5i | An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. | TUEV PFALZ |
K5k | An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen. | TUEV PFALZ |
K5l | An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen. | TUEV PFALZ |
K5r | An Achse 1 ist das Halteblech der Radhausverbreiterung an den Radhausausschnittkanten im Bereich Radmitte vollständig anzulegen. | TUEV PFALZ |
K5u | An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen. | TUEV PFALZ |
K5v | An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. | TUEV PFALZ |
K5w | An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. | TUEV PFALZ |
K5x | An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen. | TUEV PFALZ |
K66 | Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. | TUEV PFALZ |
K6a | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. | TUEV PFALZ |
K6b | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. | TUEV PFALZ |
K6c | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. | TUEV PFALZ |
K6d | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. | TUEV PFALZ |
K6e | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor Radmitte vollständig umzulegen. | TUEV PFALZ |
K6f | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte vollständig umzulegen. | TUEV PFALZ |
K6g | An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. | TUEV PFALZ |
K6h | An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. | TUEV PFALZ |
K6i | An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. | TUEV PFALZ |
K6j | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig umzulegen. | TUEV PFALZ |
K6K | An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen. | TUEV PFALZ |
K6l | An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm auszustellen. | TUEV PFALZ |
K6m | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. | TUEV PFALZ |
K6n | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. | TUEV PFALZ |
K6r | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte vollständig umzulegen. | TUEV PFALZ |
K6s | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 250mm vor bis 300mm nach Radmitte vollständig umzulegen. | TUEV PFALZ |
K6u | An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 250 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen. | TUEV PFALZ |
K6v | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. | TUEV PFALZ |
K6w | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. | TUEV PFALZ |
K6x | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. | TUEV PFALZ |
K6y | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen. | TUEV PFALZ |
K6z | An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 300mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen. | TUEV PFALZ |
K71 | An der Vorderachse ist die Frontschürze am Übergang zum Radhausauschnitt nachzuarbeiten. | TUEV PFALZ |
K75 | An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel vor Radmitte eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. | TUEV PFALZ |
K7a | An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. | TUEV PFALZ |
K7b | An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. | TUEV PFALZ |
K7c | An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. | TUEV PFALZ |
K7d | An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. | TUEV PFALZ |
K7i | An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. | TUEV PFALZ |
K80 | Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 sicherzustellen, ist der Falz am innenliegenden Knotenblech an der Verbindung Kotflügel und Heckschürze um 45° nach hinten umzulegen. | TUEV PFALZ |
K8a | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. | TUEV PFALZ |
K8b | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. | TUEV PFALZ |
K8c | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten | TUEV PFALZ |
K8d | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. | TUEV PFALZ |
K8e | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. | TUEV PFALZ |
K8f | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte um 5 mm aufzuweiten. | TUEV PFALZ |
K8g | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. | TUEV PFALZ |
K8h | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. | TUEV PFALZ |
K8i | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. | TUEV PFALZ |
K8j | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 100mm hinter Radmitte um 5mm aufzuweiten. | TUEV PFALZ |
K8k | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. | TUEV PFALZ |
K8l | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. | TUEV PFALZ |
K8m | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. | TUEV PFALZ |
K8n | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. | TUEV PFALZ |
K8o | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 100mm hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten. | TUEV PFALZ |
K8r | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 15 mm aufzuweiten. | TUEV PFALZ |
K8s | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 15 mm aufzuweiten. | TUEV PFALZ |
K8t | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 15 mm aufzuweiten. | TUEV PFALZ |
K8x | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor Radmitte) um 5 mm aufzuweiten. | TUEV PFALZ |
K8z | An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter Radmitte um 5mm aufzuweiten. | TUEV PFALZ |
K90 | Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten. | TUEV PFALZ |
K9g | An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Seitenteiles am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen. | TUEV PFALZ |
K9h | An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Seitenteiles am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach vorne zu versetzen. | TUEV PFALZ |
K9v | An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen. | TUEV PFALZ |
KA101 | Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. | PSA |
KA201 | Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. | PSA |
KA3 | Um eine ausreichende Freigängigkeit für die Reifen in den vorderen Radhäusern zu gewährleisten, muss der Federweg durch den Einbau des Federwegbegrenzers Stärke 10,0 mm (KIA-Teile-Nr.: ZK3F037501) reduziert werden - sofern serienmäßig nicht vorhanden. Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. | PSA |
KFS | Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Festsattelbremse an Achse 1. | TUEV PFALZ |
KI101 | Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 1 ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination herzustellen. | PSA |
KI201 | Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination herzustellen. | PSA |
Kmb10 | Kombination mit HA 10J20 | TUEV PFALZ |
Kmb11 | Kombination mit VA 9J19 | TUEV PFALZ |
KmS | Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren. | TUEV PFALZ |
KMV | Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). | TUEV PFALZ |
KMV1 | Nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen AMG-Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). | MB |
KOM1 | Die Reifendimension ist nur gültig in Verbindung mit der Reifendimension der verknüpften Auflage KOM1 an der weiteren Achse. | PSA |
KOM2 | Die Reifendimension ist nur gültig in Verbindung mit der Reifendimension der verknüpften Auflage KOM2 an der weiteren Achse. | PSA |
KOM3 | Die Reifendimension ist nur gültig in Verbindung mit der Reifendimension der verknüpften Auflage KOM3 an der weiteren Achse. | PSA |
KoS | Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren. | TUEV PFALZ |
KOV | Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). | TUEV PFALZ |
kW | Nicht für alle kW-Zahlen (kW-Bereich siehe Gutachten) | MB |
L02 | Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. | TUEV PFALZ |
L024 | Bei Fahrzeugausführungen, die nicht werkseitig mit einem 275 er Reifen ausgerüstet wurden, ist durch begrenzen des Lenkeinschlages (Volvo-Artikel-Nr. 31439255) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. | PSA |
L04 | Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). | TUEV PFALZ |
L05 | Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination(en) ist (sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung. | TUEV PFALZ |
L06 | Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne Allradlenkung (4WS). | TUEV PFALZ |
LB | Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, sofern serienmäßig nicht vorhanden, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen (Details siehe Gutachten). | MB |
Lim | Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. | TUEV PFALZ |
LK6 | An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. | TUEV PFALZ |
LM1 | Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung der Reifengröße 225/40R18 ausgerüstet sind, ist der Lenkeinschlag durch Einbau geänderter innerer Spurstangen (GM-Teile-Nr. 93196778) zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. | TUEV PFALZ |
LM4 | Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°. | TUEV PFALZ |
LM5 | Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit optionaler Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 10°. (Option/Code 216) | TUEV PFALZ |
LS1 | Die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination(en) ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die über das Lenkgetriebe mit der Kennzeichnung „71L“ an der Gehäuseoberseite verfügen (2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag). Bei Fahrzeugausführungen die werksseitig mit 16 Zoll-Serien-Reifengrößen (COC-Papier (Ziff. 35) und Zulassungsbescheinigung I) ausgerüstet werden können, wird das so gekennzeichnete Lenkgetriebe verwendet. | TUEV PFALZ |
LT3 | Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit 225/65R17 ww. 225/60R18. (z.Zt nicht für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und "VIP") | TUEV PFALZ |
LT4 | Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit 235/55R18. (z.Zt. für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und "VIP") | TUEV PFALZ |
LV2 | Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17, 235/50R17 ww. 235/40R18 ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr. 9473207) oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. | TUEV PFALZ |
LV3 | Bei Fahrzeugausführungen, die nicht werkseitig mit 275er Reifen ausgerüstet wurden ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Artikel-Nr. 31439255) ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen. | TUEV PFALZ |
LV4 | Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung von 20 Zoll Reifengrößen ausgerüstet sind (2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag), ist der Lenkeinschlag durch eine Fachwerkstatt (elektronische Programmierung) zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. (Volvo-Artikel-Nr. 32270013) | TUEV PFALZ |
LV9 | Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung von 19 Zoll, 20 Zoll oder 21 Zoll Reifengrößen ausgerüstet sind, ist der Lenkeinschlag durch eine Fachwerkstatt (elektronische Programmierung) zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- Reifenkombination herzustellen. | TUEV PFALZ |
LY2 | Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag). | TUEV PFALZ |
M01 | Aufgrund der geprüften Radfestigkeit darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht mehr als dem Zweifachen der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast entsprechen. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) | PSA |
M02 | Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. | TUEV PFALZ |
MA0 | Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind. | TUEV AUSTRIA |
MA6 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 320x25 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
MAO | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 320 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
mb01 | Nur mit Distanzsring 3 mm (Achse 6 mm). | MB |
mb03 | Bei einem V10 Spyder gibt es keine uns bekannte Freigabe von Reifenherstellern für die Reifengöße 305/25R20 mit ausreichender Tragfähigkeit bei max.Geschwindigkeit. Sollten Sie von einem Reifenhersteller eine Freigabe für den Spyder V10 mit der genannten Reifengröße bekommen, kann diese Radreifenkombination montiert werden. | MB |
mb04 | Aufgrund der hohen Fettkappe bzw. Staubschutzkappe ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des Sonderrades nicht gewährleistet. | TUEV PFALZ |
mb05 | Nur mit Distanzeing 5mm (bei NB 57,1 Nr.: MB551001125773), (bei NB 66,6 Nr.: MB551126673). | MB |
mb06 | Nur mit Distanzring 5mm (Achse 10mm) MB551126675. | MB |
mb07 | Sonderrad nur bis 122 kW zulässig. | MB |
mb08 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 281 mm an Achse 1. | MB |
mb09 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 305 mm an Achse 1. | MB |
mb10 | Nur mit Distanzring 10mm (bei NB 57,1 Nr.: MB101001125773), (bei NB 66,6 Nr.:MB1051126673). | MB |
mb11 | Ausführung mit Stahlbremse 380 mm Bremsscheibendurchmesser Achse 1: Nur mit Distanring 10 mm (Achse 20 mm). Die Länge der Radschrauben ist entsprechend anzupassen (+ 10 mm). | MB |
mb12 | An der Vorderachse muss ggf. das Kunststofflüftungsgitter im Radhaus angepasst bzw. durch erwärmen verformt werden. | MB |
mb14 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 395 mm an Achse 1. | MB |
mb15 | Nur mit Distanzring 15mm (bei NB 57,1 Nr.: MB151001125773), (bei NB 66,6 Nr.: MB1551126673). | MB |
mb16 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 330 mm an Achse 2. | MB |
mb17 | Sonderrad nur bis 80 kW zulässig. | MB |
mb18 | Kombination HA 9J19 | MB |
mb19 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 320x25 mm an Achse 1. | MB |
mb20 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen ab 165 kW. | MB |
mb21 | Sonderrad nur bis 170 kW zulässig. | MB |
mb22 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 385 mm an Achse 1. | MB |
mb23 | Sonderrad nur bis 200-285 kW und mit 5 mm Distanzring zulässig. | MB |
mb24 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 330x32 mm an Achse 1. | MB |
mb25 | Nur mit Distanzring Achse 1 DS H&R 50135715 (Achse 50mm), Achse 2 DS H&R 60135715 (Achse 60mm) !Nicht im Lieferumfang enthalten! | MB |
mb26 | 255/45R20 Michelin Latitude Sport ist aufgrund der effektiven Laufflächenbreite nicht empfohlen. | MB |
mb27 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 307x24 mm an Achse 1. | MB |
mb28 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 338 mm an Achse 1. | MB |
mb29 | Nur mit Distanzring 30mm (Achse 60mm) an Achse 2 (MB3075727454). | MB |
mb30 | Nur mit Distanzring 5mm (Achse 10mm) an Achse 1 (MB5757478) und 30mm (Achse 60mm) an Achse 2 (MB3075727454). | MB |
mb31 | Die Gewindelänge der Stehbolzen der Radbefestigung an der VA muss min. 22 mm und an der HA min. 21 mm betragen. | MB |
mb32 | Nur mit Distanzring 5mm (Achse 10mm) an Achse 1 (MB5757478). | MB |
mb33 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 272 mm an Achse 2. | MB |
mb34 | nur ab Modelljahr 2011 | MB |
mb36 | Nur mit Distanzring 25mm (Achse 50mm) an Achse 2 (H&R 5075725). | MB |
mb37 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 314 mm an Achse 1 und Bremsscheibe Ø 300 mm an Achse 2. | MB |
mb38 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 318 mm an Achse 1. | MB |
mb39 | Bei Keramik-Bremsanlage nur mit Distanzring 5mm (Achse 10 mm) an Achse 2 möglich. | MB |
mb40 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 300 mm an Achse 1. | MB |
mb41 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 296 mm an Achse 1. | MB |
mb42 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 321 mm an Achse 1. | MB |
mb43 | Rad-/Reifenkombination nicht zulässig beim C450 4matic (270kW) | MB |
mb44 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 342, 370, 380, 390 mm an Achse 1. | MB |
mb45 | Diese Reifengröße ist nicht zulässig für den Fahrzeugtyp 7HMA. | MB |
mb46 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 330 mm an Achse 1. | MB |
mb47 | Sonderrad nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen geprüft. | MB |
mb48 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 304 mm an Achse 1. | MB |
mb49 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 366 mm an Achse 1. | MB |
mb50 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 332 mm an Achse 1. | MB |
mb51 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 335 mm an Achse 1. | MB |
mb52 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 345x30 mm an Achse 1 und Bremsscheibe 330x22 mm an Achse 2. | MB |
mb53 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 334 mm an Achse 1. | MB |
mb54 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 326x30 mm an Achse 1. | MB |
mb55 | Aufgrund der hohen Fettkappe bzw. Staubschutzkappe passt die Naben-Kappe des Sonderrades nicht, die Montage des ZV-Deckels ist möglich. | MB |
mb56 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsscheibe 380x38 mm an Achse 1 und Keramic-Bremsscheibe 356x32 mm an Achse 2. | MB |
mb57 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 375 mm an Achse 1. | MB |
mb58 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 350 mm an Achse 1. | MB |
mb59 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 402 mm an Achse 1. | MB |
mb60 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 370 mm an Achse 1. | MB |
mb61 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 340 mm an Achse 1 und Bremsscheibe Ø 300 mm an Achse 2. | MB |
mb62 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 364 mm an Achse 1. | MB |
mb63 | Sonderrad nur mit kurzem Ventil verwenden (Abstand zum Bremssattel). | MB |
mb64 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 355 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
mb65 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 400x38 mm an Achse 1 und Bremsscheibe 370x32 an Achse 2 (6-Kolben Festsattel) . | MB |
mb66 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 314 mm an Achse 1. | MB |
mb67 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführung E400 D 4-matic mit 250 kW. | MB |
mb68 | Betrifft Fahrzeuausführung California: je nach verwendetem Reifenfabrikat ist eine vollständige Öffnung der Schiebtüren nicht gewährleistet. | MB |
mb69 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 440 mm an Achse 1. | MB |
mb70 | Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit maximal 21 Zoll Rädern ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. | MB |
mb71 | Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Rädern größer 21 Zoll ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. | MB |
mb72 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Taycan Turbo mit Bremsscheibe Ø 410 mm an Achse 1. | MB |
mb73 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 354 mm an Achse 1. | MB |
mb74 | Nur mit Distanzring 25mm (Achse 50mm) an Achse 2 | MB |
mb75 | Die vollständige Öffnung der Schiebentüren ist eingeschränkt. Freigängigkeit zur Innenverkleidung der Schiebetüren beachten. | MB |
mb76 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 304x28 mm und Radanlagen Ø 142,5 mm an Achse 1 in Verbindung mit Bremsscheibe Ø 290x12 mm an Achse 2. | MB |
mb77 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 348x30 mm an Achse 1. | MB |
mb78 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 358 mm an Achse 1. | MB |
mb79 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 440x40 mm an Achse 1 in Verbindung mit Bremsscheibe Ø 370x32 mm an Achse 2. | MB |
mb80 | Nur zulässig an Fahrzeugen ohne Hinterachslenkung und mit serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°. | MB |
mbB | Sonderrad nicht geprüft auf Freigängigkeit zur Bremsanlage. (Angaben zur Bremsanlage Achse 1 und 2 sind notwendig) | MB |
mbB1 | Bei Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 390 mm an Achse 1 (ab Facelift) sind weitere Angaben zum Bremssattel notwendig. | MB |
MBD | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 288x25 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
MBN | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 314x28 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
mbV2 | Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich:Mögliche Reifenkombinationen:
| MB |
MD0 | Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur mit einer tatsächlichen Reifenbreite von maximal 290 mm (gemessen) zulässig. | TUEV AUSTRIA |
MHy | Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). | TUEV PFALZ |
Mk1 | Aufgrund der hohen Fettkappe bzw. Staubschutzkappe an Achse 1 ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden. | TUEV PFALZ |
mk2 | Aufgrund der hohen Staubschutzkappe an Achse 1 und 2 ist ein einwandfreier Sitz des Sonderrades oder der Nabenkappe des Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken, das Sonderrad ohne die Staubschutzkappe zu verwenden. | TUEV PFALZ |
mk3 | Aufgrund des Überstandes der Antriebswelle an Achse 1, nur mit spezieller Nabenkappe (bei Bestellung für Qashqai im Lieferumfang enthalten) | TUEV PFALZ |
ML7 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 330 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
ML8 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø max. 350 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
MLK | Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßiger Radlaufabdeckung an der Heckschürze (Achse 2) oder AMG Verbreiterungssatz. | PSA |
MpH | Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug), incl. Plug- In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge. | TUEV PFALZ |
MS | Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. | TUEV PFALZ |
MSkW | Diese Reifengröße ist bei bestimmten KW-Zahlen nur als M+S Breifung zulässig (siehe Gutachten) | TUEV PFALZ |
N215 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. | TUEV NORD |
N225 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. | TUEV NORD |
N235 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. | TUEV NORD |
N245 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. | TUEV NORD |
N255 | Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. | TUEV NORD |
nB350 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø >350 mm an Achse 1. | PSA |
Nco | Die Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Compact | TUEV PFALZ |
NfS | Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Ausstattungspaket Sport (Bilstein Sportfahrwerk). | TUEV PFALZ |
NoD | Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor. | TUEV PFALZ |
NoE | Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb. | TUEV PFALZ |
NoH | Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb. | TUEV PFALZ |
NoP | Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge. | TUEV PFALZ |
NoS | Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17). | TUEV PFALZ |
Npf | Rad-Reifen-Kombination( en ) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, bzw. Cross. ( Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen) | TUEV PFALZ |
NT04- | Rad-/Reifenkombination nur zulässig ab Nachtrag 04 der Fahrzeug ABE/EWG-Nr.. | MB |
NT05- | Rad-/Reifenkombination nur zulässig ab Nachtrag 05 der Fahrzeug ABE/EWG-Nr.. | MB |
NT09- | Rad-/Reifenkombination nur zulässig ab Nachtrag 09 der Fahrzeug ABE/EWG-Nr.. | MB |
NT10- | Rad-/Reifenkombination nur zulässig ab Nachtrag 10 der Fahrzeug ABE/EWG-Nr.. | MB |
NT13- | Rad-/Reifenkombination nur zulässig ab Nachtrag 13 der Fahrzeug ABE/EWG-Nr.. | MB |
NT18- | Rad-/Reifenkombination nur zulässig ab Nachtrag 18 der Fahrzeug ABE/EWG-Nr.. | MB |
NT5- | Rad-/Reifenkombination nur zulässig ab Nachtrag 5 der Fahrzeug ABE/EWG-Nr.. | MB |
OP0 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 296 mm (belüftet) an Achse 1. | TUEV PFALZ |
P11 | Rad/Reifenkombinationen nicht zulässig für folgende Fahrzeugausführungen: P... (996 Coupé breit) 911 Carrera 4S | TUEV PFALZ |
P35 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 350 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
P38 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 380 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
P40 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 400 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
P41 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 410 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
P42 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 420 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
PBS | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 330 mm an Achse 1 und Bremsscheibe Ø 299 mm an Achse 2. | PSA |
PDA | Gegebenenfalls serienmäßig verbaute Distanzscheiben an Achse 1 und/oder Achse 2 müssen vor dem Anbau der Leichtmetall-Sonderräder entfernt werden. | PSA |
PDI | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 380 mm an Achse 1. | TUEV AUSTRIA |
Pe2 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 295 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
Pe6 | Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 266mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
Pe8 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 309 mm und Brembo-Bremssattel an Achse 1. | TUEV PFALZ |
Po0 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 317x28 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
Po1 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 318 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
PPA | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 390 mm an Achse 1 und Bremsscheibe Ø 350 mm an Achse 2. | PSA |
PPB | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 410 mm an Achse 1 und Bremsscheibe Ø 350 mm an Achse 2. | PSA |
psa01 | nicht für Vmax. 280 | PSA |
PV8 | Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
PV9 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
QFA | Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße 225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. | TUEV AUSTRIA |
R02 | Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. | TUEV PFALZ |
R03 | Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. | TUEV PFALZ |
R060 | Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. | PSA |
R09 | Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. | TUEV PFALZ |
R1B | Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6). | TUEV PFALZ |
R1S | Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S). | TUEV PFALZ |
R21 | Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. | TUEV PFALZ |
R34 | Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17 oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). | TUEV PFALZ |
R35 | Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden. | TUEV PFALZ |
R36 | Es sind nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate zulässig. (Hinweis: siehe Fahrzeugschein-/brief bzw. Bedienungsanleitung) | TUEV PFALZ |
R37 | Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind. | TUEV PFALZ |
R52 | Diese Rad-Reifen-Kombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Servolenkung. | TUEV PFALZ |
R55 | Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen 245/65R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). | TUEV PFALZ |
R63 | Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/65R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). | TUEV PFALZ |
R64 | Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung). | TUEV PFALZ |
R69 | Rad-Reifen-Kombination(en) nur zulässig bei Fahrzeuausführungen mit Serienbereifung 215/55R16, 235/45R17 oder 235/40R18. | TUEV PFALZ |
R70 | Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. | TUEV PFALZ |
R74 | Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen 225/50R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). | TUEV PFALZ |
R77 | Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienbereifung 275/50R20 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). | TUEV PFALZ |
R78 | Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienbereifung 255/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). | TUEV PFALZ |
R82 | Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 265/60R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). | TUEV PFALZ |
R83 | Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/40R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). | TUEV PFALZ |
R84 | Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/50R17 bzw. 215/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). | TUEV PFALZ |
R89 | Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/70R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). | TUEV PFALZ |
R91 | Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). | TUEV PFALZ |
R92 | Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). | TUEV PFALZ |
R93 | Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). | TUEV PFALZ |
R96 | Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). | TUEV PFALZ |
RC3 | Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR, KR, oder SR). | TUEV PFALZ |
RC4 | Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5, 6, 7 oder R). | TUEV PFALZ |
Re4 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 318 mm (belüftet) an Achse 1. | TUEV PFALZ |
RL | nur R-Line. | TUEV AUSTRIA |
Rld | Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung 225/55 R 17 in Verbindung mit der Serienradgröße 8Jx17 ET35 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). | TUEV PFALZ |
ro010 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 300x28 mm an Achse 1. | MB |
Ro1 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 302x22 mm an Achse 2. | TUEV PFALZ |
Ro2 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 317 oder 360 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
RQ3 | Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: 8,5x19, ET38 mit 255/45R19 bzw. 8,5x20, ET38 mit 255/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). | TUEV PFALZ |
RQ7 | Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit wahlweiser Reifengröße 285/40R21 oder 285/35R22 (u.a.Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) in Verbindung mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). | TUEV PFALZ |
RRO | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen achsweise eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.Mögliche Reifenkombinationen:
| PSA |
RV9 | Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen, die werkseitig für die Verwendung von 19 Zoll, 20 Zoll oder 21 Zoll Reifengrößen ausgerüstet sind. | TUEV PFALZ |
SC4 | Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. | TUEV AUSTRIA |
Se4 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 323x28 mm und Brembo-Bremssattel an Achse 1. | TUEV PFALZ |
SeF | Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Seat Altea Freetrack (Typ 5P, 5PN). | TUEV PFALZ |
Skb | Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter Karosserievariante. | TUEV PFALZ |
SKF | Schneekettenfreigabe, Bedingungen siehe Gutachten. | MB |
Som | Diese Reifengröße ist nicht zulässig als M+S-Bereifung. | TUEV PFALZ |
SP2 | Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßiger Radabdeckung an der Heckschürze oder AMG Verbreiterungssatz. | TUEV PFALZ |
Spo | Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die in der Tabelle Befestigungsmittel (Seite 1) aufgeführt sind. Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem geändertem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und silbernen Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig. | TUEV PFALZ |
SRG | Serien-Reifengröße beachten | TUEV PFALZ |
Srv | Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen bis Modelljahr 2002 dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Modelljahr 2003 dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsschrauben M14x1,5; (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1) verwendet werden. | TUEV PFALZ |
T00 | Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T01 | Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T02 | Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T03 | Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T04 | Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T05 | Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T06 | Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T07 | Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T08 | Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T09 | Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T10 | Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T80 | Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T81 | Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T82 | Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T83 | Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T84 | Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T85 | Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T86 | Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T87 | Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T88 | Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T89 | Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T90 | Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T91 | Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T92 | Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T93 | Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T94 | Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T95 | Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T96 | Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T97 | Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T98 | Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
T99 | Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). | TUEV PFALZ |
TA | Im Gutachten sind nicht alle in der Anwendungsliste angezeigten Fahrzeugtypen und/oder -modelle aufgeführt. Fahrzeugtyp,-modell und ABE/EGBE-Nr. im Gutachten beachten. | MB |
To3 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 275x22 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
V00 | Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). | TUEV PFALZ |
V00N | Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. | TUEV NORD |
V01 | Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind für Fahrzeuge mit Allradantrieb (4-Matic) bei Baureihe 212 nur ab EG-Genehmigungsstand: e1*2001/116*0501*08, bzw. bei Baureihe 212 K nur ab Genehmigungsstand: e1*2007/46*0200*07 zulässig. | TUEV PFALZ |
V0Z | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
V10 | Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleiche Reifengrößen zulässig. | TUEV PFALZ |
V17 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
V18 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
V19 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
V20 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
V21 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
V22 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
V2B | Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich:Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
V7e | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
V8B | Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich: (Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.)Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
V8e | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
V92 | Es sind nur folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
V9A | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
V9B | Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich:(Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.)Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
V9e | Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich:(Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.)Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
V9P | Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich:Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
V9Z | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
VB8 | Es sind nur folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
VB9 | Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
VC0 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
VC1 | Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
VC3 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
VE9 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich:Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
VJ2 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
VJ8 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
VJ9 | Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
VL0 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
VL8 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
VL9 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
VM0 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
VM1 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
VM9 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
Vn1 | Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 1 Nennbreite größer sein als die Reifengröße an Achse 1. | TUEV PFALZ |
Vn2 | Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. | TUEV PFALZ |
Vn3 | Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. | TUEV PFALZ |
Vn5 | Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 5 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. | TUEV PFALZ |
VoM | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 300 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
VP0 | Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
VP8 | Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
VP9 | Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
VS0 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
VS1 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
VS8 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich:Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
VS9 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
VT0 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Mögliche Reifenkombinationen:
| MB |
VT1 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
VW6 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 288x25 mm (Bremssattel-Typ Ate DE 54) an Achse 1. | TUEV PFALZ |
VW9 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 355 mm (Golf R32 177 kW) an Achse 1. | TUEV PFALZ |
VY1 | Es sind nur folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
VZ2 | Es sind nur folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
VZ8 | Es sind nur folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
VZ9 | Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV PFALZ |
W11 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 365 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
W12 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 360 mm (A8 W12 Typ D2 309 kW) an Achse 1. | TUEV PFALZ |
W17 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 330 mm an Achse 1 und Bremsscheibe Ø 300 mm an Achse 2. | TUEV PFALZ |
W19 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 321x30 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
W20 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 320x30 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
W21 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 280x28 mm (PT Cruiser GT 2,4 Turbo mit 164kW) an Achse 1. | TUEV PFALZ |
W25 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 330x32 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
W26 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 375x32 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
W36 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 360 mm an Achse 2. | TUEV PFALZ |
X15 | Rad-/Reifenkombination nicht zulässig an den Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit 15 Zoll Bereifung ausgerüstet sind. | TUEV PFALZ |
X16 | Rad-/Reifenkombination nicht zulässig an den Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit 16 Zoll Bereifung ausgerüstet sind. | TUEV PFALZ |
X26 | Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback. | TUEV PFALZ |
X27 | Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (A6 Allroad). | TUEV PFALZ |
X28 | Rad-/Reifenkombination ist nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Serienreifen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (A6 Allroad). | TUEV PFALZ |
X35 | Sonderrades nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 308 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
X36 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 360 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
X39 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 305 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
X45 | Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 225/70R15. | TUEV PFALZ |
X53 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 312 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
X55 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 312 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
X67 | Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 215/70R16. | TUEV PFALZ |
X68 | Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 235/70R16. | TUEV PFALZ |
X72 | Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 235/50R18 oder 235/45R19. | TUEV PFALZ |
X77 | Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe. | TUEV PFALZ |
X78 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 295 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
X7V | Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country ww. Volvo XC70 (Typ B, S). | TUEV PFALZ |
X80 | Nur zulässig für Fahrzeuge (Audi A4 Allroad, Typ B8) mit serienmäßigen Reifengrößen 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). | TUEV PFALZ |
X82 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 280 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
X86 | Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/50R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). | TUEV PFALZ |
X89 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 338 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
X93 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 390 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
X95 | Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugenausführungen mit Serienbereifung 225/50R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). | TUEV PFALZ |
X98 | Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). | TUEV PFALZ |
XCg | Betrifft nur Fahrzeuge, die werkseitig für die Verwendung von 275er Reifen ausgerüstet wurden (großer Wendekreis). | TUEV PFALZ |
Y16 | Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Automatikgetriebe oder elektohydraulischem 6-Direktschaltgetriebe. | TUEV PFALZ |
Y61 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 320 mm oder größer an Achse 1. | TUEV PFALZ |
Y62 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 320 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
Y63 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 344 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
Y66 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und Bremsscheibe Ø 344 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
Y84 | Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig. | TUEV PFALZ |
Y85 | Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig. | TUEV PFALZ |
Y89 | Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 360 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
Y90 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 348x36 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
Y92 | Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 342 mm an Achse 1. | TUEV PFALZ |
YB0 | Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV AUSTRIA |
YB1 | Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:Mögliche Reifenkombinationen:
| TUEV AUSTRIA |
Z15 | Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll Serienbereifung (Sommer). | TUEV PFALZ |
Z16 | Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll Serienbereifung (Sommer). | TUEV PFALZ |
Z17 | Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 17 Zoll Serienbereifung (Sommer). | TUEV PFALZ |
Z18 | Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit wahlweise 18 Zoll Serienbereifung (Sommer). | TUEV PFALZ |
Z19 | Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). | TUEV PFALZ |
Z20 | Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 20-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). | TUEV PFALZ |
Z21 | Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 21-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). | TUEV PFALZ |
Z22 | Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 22-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). | TUEV PFALZ |
Z3N | Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig für Fahrzeuge ab einschließlich EGTypgenehmigungs- Nr. e11*93/81*0029*08 (Facelift 1999, mit breiter Karosserie an Achse 2). | TUEV PFALZ |
Z49 | An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-Kederband) zu entfernen. | TUEV PFALZ |
Z70 | Die Befestigungsschrauben bzw. Befestigungslaschen der Kunststoffradabdeckung an Achse 2 sind zu versetzen oder zu entfernen (ggf. durch Verkleben erneut befestigen). | TUEV PFALZ |
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