Auflagen und Hinweise

Auflage Beschreibung TD-Herkunft
-NT03 Rad-/Reifenkombination nur zulässig bis Nachtrag 03 der Fahrzeug ABE/EWG-Nr.. MB
-NT08 Rad-/Reifenkombination nur zulässig bis Nachtrag 08 der Fahrzeug ABE/EWG-Nr.. MB
-NT09 Rad-/Reifenkombination nur zulässig bis Nachtrag 09 der Fahrzeug ABE/EWG-Nr.. MB
-NT12 Rad-/Reifenkombination nur zulässig bis Nachtrag 12 der Fahrzeug ABE/EWG-Nr.. MB
-NT17 Rad-/Reifenkombination nur zulässig bis Nachtrag 17 der Fahrzeug ABE/EWG-Nr.. MB
107 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1070 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
108 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1080 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
109 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1090 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
110 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1100 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
111 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1110 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
112 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1120 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
113 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1130 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
114 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1140 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
115 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1150 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
116 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1160 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
117 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1170 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
118 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1180 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
119 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1190 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
11A Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. PSA
11B Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. PSA
11G Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. PSA
11H Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. PSA
11K Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. PSA
120 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1200 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
121 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1210 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
122 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1220 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
123 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1230 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
124 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1240 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
125 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1250 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
126 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1260 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
127 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1270 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
128 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1280 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
129 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1290 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
12A Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen Reifen mit Schneeketten sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. PSA
12I Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. TUEV AUSTRIA
12K Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). PSA
12O Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. TUEV AUSTRIA
12OA Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. TUEV AUSTRIA
12Q Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. TUEV AUSTRIA
12R Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. TUEV AUSTRIA
12T Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Antriebsachse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. PSA
12W Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung, die nicht mehr als 8 mm auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. TUEV AUSTRIA
130 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1300 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
131 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1310 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
132 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1320 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
133 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1330 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
134 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1340 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
135 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1350 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
136 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1350 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
137 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1370 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
138 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1380 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
139 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1390 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
140 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1400 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
141 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1410 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
142 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1420 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
143 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1430 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
144 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1440 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
145 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1450 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
146 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1460 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
147 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1470 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
148 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1480 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
149 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1490 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
150 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1500 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
151 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1510 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
152 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1520 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
153 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1530 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
154 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1540 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
155 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1550 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
156 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1560 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
157 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1570 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
158 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1580 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
159 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1590 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
160 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1600 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
161 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1610 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
162 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1620 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
163 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1630 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
164 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1640 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
165 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1650 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
166 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1660 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
167 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1670 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
168 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1680 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
169 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1690 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
170 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1700 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
171 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1710 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
172 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1720 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
173 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1730 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
174 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1740 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
175 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1750 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
176 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1760 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
177 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1770 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
178 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1780 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
179 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1790 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
180 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1800 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
182 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1820 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
184 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1840 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
185 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1850 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
186 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1860 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
187 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1870 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
188 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1880 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
189 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1890 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
190 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1900 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
191 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1910 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
192 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1920 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
193 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1930 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
194 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1940 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
195 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1950 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
196 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1960 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
197 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1970 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
198 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1980 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
199 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1990 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
200 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 200 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
201 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 2010 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
203 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 2030 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
204 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 2040 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
205 Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 2050 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV PFALZ
21B Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. TUEV AUSTRIA
21J Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. TUEV AUSTRIA
21L Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. TUEV AUSTRIA
21M Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. TUEV PFALZ
21N Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
TUEV AUSTRIA
21P Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. TUEV AUSTRIA
21Q Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) TUEV AUSTRIA
21R Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
TUEV AUSTRIA
21S Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. TUEV AUSTRIA
21T Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
TUEV AUSTRIA
22B Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. TUEV AUSTRIA
22F Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. TUEV AUSTRIA
22G Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. TUEV AUSTRIA
22H Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. TUEV AUSTRIA
22I Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. TUEV AUSTRIA
22J Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. TUEV AUSTRIA
22K Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
TUEV AUSTRIA
22L Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. TUEV AUSTRIA
22M Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. TUEV AUSTRIA
22P Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. TUEV AUSTRIA
22Q Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. TUEV AUSTRIA
22U Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. TUEV AUSTRIA
241 Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. PSA
242 Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. PSA
244 Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. PSA
245 Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. PSA
246 Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. PSA
247 Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. PSA
248 Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
TUEV AUSTRIA
24C Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. PSA
24D Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. PSA
24J Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. PSA
24K An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine vollständige Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der
vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für
den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19
StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
PSA
24M Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. PSA
24N Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. TUEV AUSTRIA
24O An den vorderen Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter
Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
PSA
24Q Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. TUEV AUSTRIA
250 An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um den [Wert „X“] vor, und um den [Wert „Y“] hinter der Radmitte vollständig nach innen umzulegen. In das Radhaus ragende Kunststoffteile, Filz/Kunststoffinnenkotflügel sind unter Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen des Fahrzeugs zu kürzen. Das Betriebsmaß des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens) für den spezifizierten Bereich ist dabei zu berücksichtigen. Die aufgeführten Werte und Bereiche sind der ANLAGE Karosserie Fahrzeug zu entnehmen. PSA
251 An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um den [Wert „X“] vor, und um den [Wert „Y“] hinter der Radmitte vollständig nach außen um den [Wert „Z“] aufzuweiten. In das Radhaus ragende Kunststoffteile, Filz/Kunststoffinnenkotflügel sind unter Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen des Fahrzeugs zu kürzen. Das Betriebsmaß des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens) für den spezifizierten Bereich ist dabei zu berücksichtigen. Die aufgeführten Werte und Bereiche sind der ANLAGE Karosserie Fahrzeug zu entnehmen. PSA
260 An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um den [Wert „X“] vor, und um den [Wert „Y“] hinter der Radmitte vollständig nach innen umzulegen. In das Radhaus ragende Kunststoffteile, Filz/Kunststoffinnenkotflügel sind unter Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen des Fahrzeugs zu kürzen. Das Betriebsmaß des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens) für den spezifizierten Bereich ist dabei zu berücksichtigen. Die aufgeführten Werte und Bereiche sind der ANLAGE Karosserie Fahrzeug zu entnehmen. PSA
261 An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um den [Wert „X“] vor, und um den [Wert „Y“] hinter der Radmitte vollständig nach außen um den [Wert „Z“] aufzuweiten. In das Radhaus ragende Kunststoffteile, Filz/Kunststoffinnenkotflügel sind unter Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen des Fahrzeugs zu kürzen. Das Betriebsmaß des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens) für den spezifizierten Bereich ist dabei zu berücksichtigen. Die aufgeführten Werte und Bereiche sind der ANLAGE Karosserie Fahrzeug zu entnehmen. PSA
262 Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
TUEV AUSTRIA
264 An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um den [Wert „X“] vor, und um den [Wert „Y“] hinter der Radmitte vollständig nach außen um den [Wert „Z“] aufzuweiten. In das Radhaus ragende Kunststoffteile, Filz/Kunststoffinnenkotflügel sind unter Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen des Fahrzeugs zu kürzen. Das Betriebsmaß des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens) für den spezifizierten Bereich ist dabei zu berücksichtigen. Die aufgeführten Werte und Bereiche sind der ANLAGE Karosserie Fahrzeug zu entnehmen. PSA
26B Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. TUEV AUSTRIA
26J Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. TUEV AUSTRIA
26N Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. TUEV AUSTRIA
26P Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. TUEV AUSTRIA
26Q Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. TUEV AUSTRIA
26U Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. TUEV AUSTRIA
26V Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. TUEV AUSTRIA
270 Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. TUEV AUSTRIA
271 Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. TUEV AUSTRIA
272 Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
TUEV AUSTRIA
273 Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
TUEV AUSTRIA
274 Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. TUEV AUSTRIA
27B Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. TUEV AUSTRIA
27F Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. TUEV AUSTRIA
27H Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. TUEV AUSTRIA
27I Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. TUEV AUSTRIA
27P Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
TUEV AUSTRIA
27Q Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. TUEV AUSTRIA
27U Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
TUEV AUSTRIA
27V Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. TUEV AUSTRIA
31P Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit automatischem Niveaulift. PSA
32I Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. TUEV AUSTRIA
32J Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. PSA
33H Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. TUEV AUSTRIA
33J Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. TUEV AUSTRIA
34Y Die Verwendung der Rad/Reifenkombination an Fahrzeuge mit Luftfederung ist nicht zulässig. PSA
362 Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. TUEV AUSTRIA
362P Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, ausschließlich mittels vom Fahrzeughersteller angebotenen Original-Ersatzteilen, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die im Gutachten aufgeführte Reifengröße in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben sind. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. PSA
364 Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. TUEV AUSTRIA
365 Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, ausschließlich mittels vom Fahrzeughersteller angebotenen Original-Ersatzteilen, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengrößen in 17 Zoll bzw. 18 Zoll in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben sind. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. PSA
366 Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, ausschließlich mittels vom Fahrzeughersteller angebotenen Original-Ersatzteilen, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengrößen in 18 Zoll bzw. 19 Zoll in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben sind. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. PSA
367 Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. PSA
371 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. PSA
381 Das Fahrzeug darf aufgrund der Nacharbeiten an der Karosserie nicht mehr im Anhängerbetrieb (Trailer-Option) eingesetzt werden. Die Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren zu streichen. PSA
383 Die maximal zulässige Achs- und Stützlast sowie das maximal zulässige Gesamt und Gespanngewicht des Fahrzeuges im Anhängerbetrieb ist beachten. Ein Überschreiten der fahrzeugspezifischen Gewichtsgrenzen ist unzulässig. Die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges ist beachten. PSA
385 Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist an Fahrzeugen mit Trailer-Option nicht zulässig. PSA
51A Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. PSA
51E Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden. PSA
51G Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. PSA
51J Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. PSA
52J Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. PSA
530 Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. PSA
533 Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
TUEV AUSTRIA
53S Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit Angabe des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. PSA
54A Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. PSA
54F Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. PSA
55M Es sind nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate zulässig. Die entsprechenden Hinweise in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs sind zu beachten. Besondere Freigaben sind vom Fahrzeughersteller zu bestätigen. Ein Nachweis ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. PSA
56C Die Bezieher der Leichtmetall-Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. PSA
56G Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. PSA
573 Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich. PSA
574 Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. PSA
575 Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. PSA
578 Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur für Fahrzeugausführungen mit serienmäßig verbauten Kunststoffverbreiterungen / Kotflügelverbreiterungen / Radlaufleisten bzw. Radlaufverbreiterungen an Vorder- und Hinterachse zulässig. PSA
57E Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. PSA
57F Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. PSA
5GA Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1200 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) PSA
5GG Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1230 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) PSA
5GM Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1260 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) PSA
5HA Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1300 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) PSA
5HR Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1380 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) PSA
5KK Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1650 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) PSA
637 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. TUEV AUSTRIA
679 Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
(Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.)Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2353020  nur HA: 2752520
TUEV AUSTRIA
67J Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
(Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.)Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2353520  nur HA: 2653020
TUEV AUSTRIA
68R Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2453519  nur HA: 2753019
PSA
71C Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. PSA
71K Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. PSA
723 Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. PSA
725 Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. PSA
729 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. PSA
73C Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. PSA
740 Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: PSA
742 Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 7,5 Umdrehungen bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern für M12x1,5 oder M12x1,25 oder M14x1,5 oder M14x1,25 und 8 Umdrehungen für Gewinde ½UNF erreicht werden. PSA
744 Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. PSA
745 Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller verwendet werden. PSA
74A Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. PSA
74D Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. PSA
74H Die Leichtmetall-Sonderräder müssen an der Radanschlussfläche plan anliegen. Überstehende Teile die dieses verhindern, wie z.B. Sicherungsschrauben der Bremsscheibe oder Zentrierstifte für Stahlräder auf der Auflagefläche, müssen entfernt werden. PSA
74P Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. PSA
74U Die Leichtmetall-Sonderräder müssen an der Radanschlussfläche plan anliegen. Überstehende Teile die dieses verhindern, wie z.B. Sicherungsschrauben der Bremsscheibe oder Zentrierstifte für Stahlräder auf der Auflagefläche, müssen entfernt werden. PSA
75I Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) TUEV AUSTRIA
765 Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. PSA
766 Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. TUEV AUSTRIA
76A Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt 1. Hinweise genannten Sonderrädern für die Hinterachse. PSA
76B Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt 1. Hinweise genannten Sonderrädern für die Vorderachse. PSA
76O Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. TUEV AUSTRIA
76S Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. TUEV PFALZ
76T Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. PSA
76U Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. PSA
76Z Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. PSA
771 Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind. TUEV AUSTRIA
77E Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. TUEV AUSTRIA
80Q Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 390mm an der Vorderachse zulässig TUEV AUSTRIA
81V Die Verwendung der Sonderräder sind an Fahrzeugen die werkseitig mit einer SBC-Sensotronic Brake Control Bremsanlage an Achse 1 ausgerüstet sind auf Freigängigkeit zu prüfen. Ein Mindestabstand von 3mm zu unbeweglichen Bremsteile ist dabei zu gewährleisten. Bei Unterschreitung des Mindestabstandes ist die Verwendung der Sonderräder unzulässig. PSA
82B Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 307mm nicht zulässig. TUEV AUSTRIA
82F Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 322 x 32 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
82I Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 339 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
82R Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 312 x 25 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
834 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit mit 6-Kolben-Bremssattel. PSA
835 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit mit Karbon-Keramikbremsanlage. PSA
836 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 326x30 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
839 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 300 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
83A Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der Vorderachse nicht zulässig. TUEV AUSTRIA
83D Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 370 x 32 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
83G Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 350 x 32 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
83H Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit M-Sportbremse ausgerüstet sind, nicht zulässig. TUEV AUSTRIA
83L Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 335 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
83P Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 330 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
850 Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
TUEV AUSTRIA
855 Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der Vorderachse nicht zulässig. TUEV AUSTRIA
913 Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege bzw. auf den ordnungsgemäßen Anbau und Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden. PSA
914 Auf ausreichenden Abstand zu Brems- (3 mm) und Fahrwerkteilen (5 mm) ist beim Anbau der Sonderräder zu achten. PSA
915 An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. TUEV AUSTRIA
918 Die Verwendung der Sonderräder an Fahrzeuge(n) für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist unzulässig. PSA
919 Die Verwendung der Sonderräder an Sonderschutzfahrzeuge(n) der Widerstandsklasse(n) VR1 / VR2 / VR3 VR5 / VR6 / VR7 / VRSG1, VR9 bis VR14 oder an geländegängige(n) Fahrzeuge(n) der Schutzstufe B6/B7 ist unzulässig. PSA
920 Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist an Fahrzeugausführungen mit 2. Sitzreihe bzw. Ausführung als 7-Sitzer nicht zulässig. PSA
97E Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1 bis 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse.
PSA
989 Fahrzeugausführungen mit Carbon-Keramikbremse nur zulässsig mit Distanzring 5 mm (Achse 10 mm) an Achse 2 (Kennzeichen MB551081146775) PSA
98A Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 318 x 30 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
9U5L Nur zulässig für Fahrzeuge mit einem Raddurchmesser von Ø 790mm (Code 9U5), Serien-Reifengrößen 275/55R19 oder 275/50R20 oder 275/45R21 oder 285/40R22 und Radlaufverbreitung Größe L (Code 7B2) MB
9U6L Nur zulässig für Fahrzeuge mit einem Raddurchmesser von Ø 825mm (Code 9U6), Serien-Reifengrößen 275/50R21 oder 285/45R22 oder 285/40R23 und Radlaufverbreitung Größe L (Code 7B2) MB
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. TUEV PFALZ
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. TUEV PFALZ
A02V Bei Fahrzeugen ohne Radhausverbreitungen trifft die Auflage A01 zu. Bei Fahrzeugen mit Radhausverbreitungen trifft die Auflage A02 zu. MB
A03q Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. QUALILAB
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den ReifenoderFahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. TUEV PFALZ
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. TUEV PFALZ
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2 Zoll UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25. TUEV PFALZ
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. TUEV PFALZ
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. TUEV PFALZ
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. TUEV PFALZ
A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. TUEV PFALZ
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. TUEV PFALZ
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Vorderachse verwendet werden. TUEV PFALZ
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. TUEV PFALZ
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. TUEV PFALZ
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Antriebsachse verwendet werden. TUEV PFALZ
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. TUEV PFALZ
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. TUEV PFALZ
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. TUEV PFALZ
A44 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten verwendet werden. Die Montage ist nur an allen vier Rädern zulässig. TUEV PFALZ
A47 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
TUEV PFALZ
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. TUEV PFALZ
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb. TUEV PFALZ
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. TUEV PFALZ
A59 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. TUEV PFALZ
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. TUEV PFALZ
A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge über 5200 mm). TUEV PFALZ
A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Um eine ausreichende Freigängigkeit zu gewährleisten müssen die verwendeten Schneeketten den vom Hersteller Empfohlenen entsprechen. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Hanbuch). TUEV PFALZ
A64 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Um eine ausreichende Freigängigkeit zu gewährleisten dürfen nur die vom Hersteller vorgeschriebenen Schneeketten/ -systeme verwendet werden. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch). Das Sonderrad wurde nicht auf die Verwendbarkeit dieser Schneeketten/ -syteme überprüft. TUEV PFALZ
A67 Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit langem Radstand (Caddy Maxi) TUEV PFALZ
A8a Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 323 mm und Bremssatteltyp Lucas CN3 5254/3 an Achse 1. TUEV PFALZ
A8b Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 345 mm und Brembo-Bremssattel an Achse 1. TUEV PFALZ
A8c Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 360 mm und Brembo-Bremssattel an Achse 1. TUEV PFALZ
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. TUEV PFALZ
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. TUEV PFALZ
A92 Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeugund
Kettenherstellers sind zu beachten.
TUEV PFALZ
A93 Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). TUEV NORD
A93a Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). TUEV NORD
A94 Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). TUEV NORD
A94a Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). TUEV NORD
A98 Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten. TUEV PFALZ
ADT Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 318,312,314,315,318 x 25,28,30 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
ADU Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 350,352,356,358 x 25-32 mm an Achse 1. PSA
AER Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk mit der Reifengröße 215/55R16 ausgerüstet sind. TUEV AUSTRIA
AF7 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 320,321 x 30 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
AF8 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 320x30 mm und Bremssattel Typ HP2 16 Zoll an Achse 1. PSA
AFK Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, AUDI-Teilenummer 7L8 422 127 Anschlagring für Lenkungsbegrenzung, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Sonderradgrößen in 19 Zoll bzw. 20 Zoll in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben sind. PSA
AFO Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit geänderter Lenkanlage,
diese Fahrzeuge sind serienmäßig mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet.
TUEV AUSTRIA
AFW Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 388 x 36 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
AFX Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 379 x 38 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
AFY Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 356 x 34 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
AG0 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 350 x 34 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
AGD Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 330 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
AHK Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Anhängerkupplung bzw. Anhängevorrichtung. TUEV PFALZ
AS9 Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 9mm aufträgt, an den laut
Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und
Kettenherstellers sind zu beachten.
TUEV PFALZ
at01 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeuge mit Seat Sportbremse. TUEV AUSTRIA
at02 nur mit Fahrwerk II lt. ABE TUEV AUSTRIA
at122 Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. TUEV AUSTRIA
at124 Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. TUEV AUSTRIA
Au0 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 255 mm und Bremssattel Typ Lucas 38 an Achse 2. TUEV PFALZ
au079 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 345 mm an Achse 1. MB
au095 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 400 mm an Achse 1. MB
AU1 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 360-380 x 30-36 mm an Achse 1. PSA
au100 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 330 mm und Brembo Bremssattel an Achse 2. MB
AU2 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 350-359 x 30-34 mm an Achse 1. PSA
Au5 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 256 mm und Bremssattel-Typ FS III an Achse 2. TUEV PFALZ
Au7 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit 195 kW (Audi S4). TUEV PFALZ
Au8 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 312 mm und Bremssattel Lucas 43. TUEV PFALZ
Au9 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 321 mm und Bremssattel Lucas CN2 6465/2. TUEV PFALZ
AuT Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 340 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
AV9 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich:Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2353519  nur HA: 2253519
  2. VA: 2553019  nur HA: 2253519
  3. VA: 2653019  nur HA: 2353519
TUEV PFALZ
B Sonderrad nicht mit allen Bremsanlagen möglich. MB
B01 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1. TUEV PFALZ
B03 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind. TUEV PFALZ
B07 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
B10 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 360 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
B11 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 333 x 32 mm und Bremssattel ATE 2FN 4223 an Achse 1. TUEV PFALZ
B16 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø max. 296 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
B18 Sonderrad nicht zulässigan Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben. TUEV PFALZ
B23 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 323 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
B24 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 272 mm an Achse 2. TUEV PFALZ
B24q Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 320 x 25 mm und ATE 1-Kolben-Faustsattel an Achse 1. QUALILAB
B27q Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 320 x 25 mm an Achse 1. QUALILAB
B29 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 330 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
B30 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 300 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
B31 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 305 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
B31q Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 320 x 26 mm an Achse 1. QUALILAB
B33 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 330 mm oder größer an Achse 1. TUEV PFALZ
B37 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit innenumfaßten Scheibenbremsen. TUEV PFALZ
B38q Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 322 x 30 mm (innenbelüftet) an Achse 1. QUALILAB
B40L Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 356 x 30 mm (belüftet) und 4-Kolben Festsattel ABVICS an Achse 1. QUALILAB
B40q Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 370 x 36 mm (innenbelüftet) an Achse 1. QUALILAB
B41q Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 284 x 22 mm an Achse 1. QUALILAB
B42 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 280 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
B42n Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 321 x 30 mm und Faustsattel an Achse 1 und 255 x 10 mm und Bresnsattel Lucas an Achse 2. (2.5TDI 120kW, 132kW ab Baujahr 04/2003) TUEV NORD
B43 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 260 mm an Achse 2. TUEV PFALZ
B43q Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 374 x 36 innenbelüftet (BMW 60/36) mm an Achse 1 und Bremsscheibe 345 x 24 innenbelüftet (BMW TRW 9403B). QUALILAB
B44 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 302 mm an Achse 2. TUEV PFALZ
B44n Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 320 x 30 mm und Bremssattel ATE CN 4FF an Achse 1. TUEV NORD
B46 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 324 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
B48n Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 370x32 mm und 4-Kolben-Bremssattel an Achse 1. (optionales Performance-Pack) TUEV NORD
B49 Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende Freigängigkeit von mindestens 30 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen. TUEV PFALZ
B53q Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 367 x 36 innenbelüftet (BMW 60/36) mm an Achse 1 und Bremsscheibe 345 x 24 innenbelüftet (BMW 44/25). QUALILAB
B54 Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse. TUEV PFALZ
B56 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 288 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
B59 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 321 mm und Bremssattel Lucas CN2 6465/2 an Achse 1. (Teile-Nr.: 4BO 615 107A bzw. 108A) TUEV PFALZ
B60 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 360 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
B64 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 345 mm und TRW-Bremssattel an Achse 1. TUEV PFALZ
B65 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 345 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
B66 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 375 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
B66L Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 312 x 24 mm (innenbelüftet) an Achse 1. QUALILAB
B66q Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 320 x 30 mm (innenbelüftet) an Achse 1. QUALILAB
B67 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 258 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
B67a Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 340 x 30 mm (innenbelüftet) an Achse 1 und mit Bremsscheibe 345 x 24 mm (innenbelüftet) an Achse 2. TUEV NORD
B67q Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 375 x 30 mm an Achse 1. QUALILAB
B68 Sonderrades nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø max. 294 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
B69 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 330 x 20 mm an Achse 2. TUEV NORD
B70 Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
B71q Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 300 x 20 mm. QUALILAB
B72 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 385 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
B73 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 268 mm an Achse2.
TUEV PFALZ
B74 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 395 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
B75 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 375 mm an Achse 1 und Bremsscheibe Ø 370 mm an Achse 2. TUEV PFALZ
B76 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 304 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
B79 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 420 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
B86 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 380 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
B87q Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 380 x 36 mm ATE innenbelüftet an Achse 1. QUALILAB
B88 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe max Ø 288 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
B90 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 356 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
B91 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 312 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
B92 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit mit Brembo-Bremssattel an Achse 1. TUEV PFALZ
B92a Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 344 x 30 mm innenbelüftet Faustsattel TRW 4750 an Achse 1. TUEV NORD
B94 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 400 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
B95 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 344 mm oder größer an Achse 1. PSA
B96 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 360 mm an Achse 1. PSA
B97 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 288 mm an Achse 1. MB
BBY Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm
(Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
zulässig.
TUEV AUSTRIA
BD0 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 343-348 x 30, 32, 36, 44 mm an Achse 1. PSA
bDO Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. PSA
BEO Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 338 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
BK1 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 320 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
BL1 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 344 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
BM6 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 17-Zoll Serienrädern (330d, 330i, 330Ci,..) und Bremssatteltyp Ate 42/22/957 in Verbindung mit Bremsscheibe Ø 320 an Achse 2. TUEV PFALZ
BmK Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen. TUEV PFALZ
bmw01 nur mit M-Sportpaket TUEV PFALZ
BnK Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen. TUEV PFALZ
BnK2 Sonderrad nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen. MB
BR1 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 349 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
BS1 Sonderrades nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 294 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
BS2 Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 358 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
BS8 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 365 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
BT1 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 298 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
BT3 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 355 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
BW1 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 374 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
BW2 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 370 mm an Achse 2. TUEV PFALZ
BW7 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 370 mm an Achse 1. (auch M-Performance Sportbremse) TUEV PFALZ
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). TUEV PFALZ
CBF Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 247 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. TUEV PFALZ
Cboe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. MB
CC2 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 282, 283, 288 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
CL16 380KW nur mit dieser Reifengröße und nur als M+S TUEV PFALZ
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupe. TUEV PFALZ
DB0 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 310 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
DB2 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit mit 205 kW (400E) mit Bremsanlage der 24 Ventiler. TUEV PFALZ
DB5 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit mit 162-205 kW. TUEV PFALZ
DB8 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 345 mm oder größer an Achse 1. TUEV PFALZ
DBW Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 295 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
DE0 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse2. TUEV PFALZ
DE0au Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit mit 205kW (400E) mit Bremsanlage der 24 Ventiler.. TUEV AUSTRIA
DE3 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 275x25 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
DE4 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 280x22 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
DEA Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 340 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
DEB Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 345 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
DED Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 322 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
DEG Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 360 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
DEK Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 292 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
DEN Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 342 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
DEP Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 276x22 mm (innenbelüftet) an Achse 1. TUEV AUSTRIA
DR10 Sonderrad bei Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel nur zulässig mit Distanzsring 10 mm (Achse 20 mm). MB
DR13 Nur mit Distanzring 10mm (Achse 20mm) Nr. MB1051126675 MB
DR5 Nur mit Distanzsring 5 mm (Achse 10 mm) an Achse1 (H&R 10135701). MB
DS Nur mit Distanzring. TUEV PFALZ
DS5 Nur mit Distanzsring 5 mm (Achse 10 mm) an Achse1 und 2. TUEV PFALZ
E05 Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COCPapier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
QUALILAB
E07 Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind. TUEV NORD
E47a Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014: Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06, Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10 QUALILAB
E52 Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008. Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen. TUEV NORD
E53 Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EGGenehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. TUEV NORD
ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.
TUEV PFALZ
EF0 Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. TUEV NORD
Ey56 Betriftt nur Enyaq 50, 60 max. Leistung 109, 132kW. MB
Ey60a Betriftt nur Enyaq 60 mit 62 kWh Batterie, max. Leistung 132kW. ALT
Ey80 Betriftt nur Enyaq 80 mit 82 kWh Batterie, max. Leistung 150kW. MB
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. TUEV PFALZ
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse. TUEV PFALZ
F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. TUEV PFALZ
F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. TUEV PFALZ
F40 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2. TUEV PFALZ
F42 RadReifenkombinationen nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der Vorderachse. TUEV PFALZ
FG1 Auch geprüft mit Gewindefahrwerk, hierbei sind die Auflagen des Fahrwerkherstellers zu beachten. PSA
FGD Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø max. 300 mm an Achse 1. PSA
FGP Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. TUEV AUSTRIA
FGQ Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. TUEV AUSTRIA
FGT Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, ist unter Verwendung von Ford-Originalteilen, die unter Angabe von FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER und PRODUKTIONSNUMMER zu beziehen sind, eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen,
sofern eine serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18 (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in der
Zulassungsbescheinigung I bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
PSA
FHB Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte Fahrzeug-Varianten). TUEV AUSTRIA
FHC Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 305x28 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
FL11 Rad/Reifen-Kombination zulässig für Fahrzeugausführungen ab Facelift 2011. MB
FL14 Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen ab Facelift 2014. MB
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3- türig und 5- türig). TUEV PFALZ
fo039 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 316 mm an Achse 1. MB
fo045 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 305x25 mm an Achse 1. MB
FT1 Rad/Reifen-Kombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Tilgergewicht am
Federbein (Stoßdämpfer) an Achse 1.
TUEV PFALZ
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen. TUEV PFALZ
G03 Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen. TUEV PFALZ
G10 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Bereifung 175/70R14 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. TUEV PFALZ
G11 Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/60R15 oder 195/50R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. TUEV PFALZ
G15 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit 15 Zoll Bereifung ausgerüstet sind , ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. TUEV PFALZ
G16 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit 16 Zoll Bereifung ausgerüstet sind , ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. TUEV PFALZ
G19 Ist die Reifengröße 195/50R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
TUEV PFALZ
G40 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 215/55R16, 215/50R16, 235/45R17 oder 235/40R18 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss. kann diese Rad-/Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. TUEV PFALZ
G46 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig bzw. ww. nicht mit der Reifengröße 195/65R15 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss. kann diese Rad-/Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. TUEV PFALZ
G52 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 215/55R16; 235/45R17, 225/50R17 ww. 235/40R18 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss. kann diese Rad-/Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. TUEV PFALZ
G53 Für Fahrzeuge, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 225/70R16 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad- / Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. TUEV PFALZ
G67 Für Fahrzeuge, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 225/60R16 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad- / Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. TUEV PFALZ
G68 Für Fahrzeuge, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/70R16 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad- / Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. TUEV PFALZ
G70 Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen, so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. TUEV PFALZ
G71 Ist 16 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier
oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39,
§ 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
TUEV PFALZ
G72 Für Fahrzeuge, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 225/55R17 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad- / Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. TUEV PFALZ
G73 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit 18 Zoll Bereifung ausgerüstet sind , ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen. TUEV PFALZ
G74 Ist 20 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. TUEV PFALZ
G75 Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. TUEV PFALZ
G76 Für Fahrzeuge, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 255/35R19 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen. TUEV PFALZ
G77 Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. TUEV PFALZ
G78 Ist die Reifengröße 215/45R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. TUEV PFALZ
G79 Ist die Reifengröße 215/50R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. TUEV PFALZ
G80 Ist die Reifengröße 225/45R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. TUEV PFALZ
G81 Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COCPapier)eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen TUEV PFALZ
G82 Ist die Reifengröße 265/60R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb derToleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung) TUEV PFALZ
G86 Ist die Reifengröße 235/40R18 oder 235/35R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COCPapier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. TUEV PFALZ
G87 Ist 17 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier
oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39,
§ 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
TUEV PFALZ
G89 Ist die Reifengröße 245/70R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen
TUEV PFALZ
G90 Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. TUEV PFALZ
G92 Ist 21 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39,
§ 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
TUEV PFALZ
G98 Bei Fahrzeugen mit 235/45R18 oder 235/40R19 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. TUEV PFALZ
GTR Nicht für die Ausführung Nismo. PSA
HK1 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten oder durch Einbau eines Federwegsbegrenzers, Stärke 10 mm (KIA-Teile-Nr. ZK3F037501) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. TUEV PFALZ
HO1 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 300 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
J18 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 355 mm oder größer an Achse 1. TUEV PFALZ
J32 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 320 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
J39 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 390 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
K01 Eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten) MB
K01V Bei Fahrzeugen ohne Radhausverbreiterungen, eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten). MB
K02 Karosseriearbeiten beachten (siehe Auflagen im Gutachten) MB
K03 Umfangreiche Karosseriearbeiten notwendig. (siehe Auflagen im Gutachten) MB
K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. TUEV PFALZ
K15 Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist
durch Nacharbeiten der Türkante sowie der Spritzgummis herzustellen.
TUEV PFALZ
K17 An Achse 1 ist durch Umlegen der Befestigungslaschen am Radlauf eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. TUEV PFALZ
K18 Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist
durch Nacharbeiten der Ecke im Radhaus im Bereich der Türkante herzustellen.
TUEV PFALZ
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. TUEV PFALZ
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. TUEV PFALZ
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. TUEV PFALZ
K1v Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 1 im Bereich 30° vor Radmitte (wheel cover, flaps,...).
TUEV PFALZ
K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. TUEV PFALZ
K27 An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. TUEV PFALZ
K29 Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze in den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete Maßnahmen neu zu befestigen. TUEV PFALZ
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. TUEV PFALZ
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. TUEV PFALZ
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. TUEV PFALZ
K2h Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).
TUEV PFALZ
K30 Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen. TUEV PFALZ
K32 Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen TUEV PFALZ
K34 Die Funktion der Schiebetüren ist zu überprüfen. TUEV PFALZ
K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (100mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. TUEV PFALZ
K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. TUEV PFALZ
K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. TUEV PFALZ
K3d An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (200mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. TUEV PFALZ
K3f An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. TUEV PFALZ
K3h An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung 300 mm hinter Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder
Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen.
TUEV PFALZ
K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
TUEV PFALZ
K3k An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. TUEV PFALZ
K3l An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen. TUEV PFALZ
K3m An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung im Bereich des Motorschutzes (bei
Lenkeinschlag vor Radmitte) um 5 mm nach innen dauerhaft zu verformen (z.B. Erwärmen) bzw. die
Radhausinnenverkleidung in diesem Bereich zu entfernen.
TUEV PFALZ
K3n An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenver- kleidung im Bereich der Seitenmarkierungsleuchten bzw. Fahrtrichtungsanzeiger um 5mm nachzuar- beiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken oder Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen. TUEV PFALZ
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. TUEV PFALZ
K3t An Achse 1 ist die Befestigung der Spritzwand bzw. der Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte um 5 mm zu kürzen bzw. zu entfernen und die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung dauerhaft neu zu befestigen. TUEV PFALZ
K3u An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen. TUEV PFALZ
K3v An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen. TUEV PFALZ
K3w An Achse 1 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. TUEV PFALZ
K3y An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Befestigungen der
Zusatzradabdeckungen vor und hinter Radmitte um 20 mm zu kürzen.
TUEV PFALZ
K3z An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenverkleidung über Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen. TUEV PFALZ
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. TUEV PFALZ
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. TUEV PFALZ
K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen. TUEV PFALZ
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. TUEV PFALZ
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. TUEV PFALZ
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. TUEV PFALZ
K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. TUEV PFALZ
K4a An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. TUEV PFALZ
K4b An Achse 2 sind die äußeren Blechmuttern und Befestigungsstifte zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung über den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Radhausinnenverkleidung ist anschließend dauerhaft neu zu befestigen. TUEV PFALZ
K4d An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung innen, Radmitte bzw. oberhalb des Dämpfers, ausschneiden bzw. zu kürzen. TUEV PFALZ
K4g An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen. TUEV PFALZ
K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. TUEV PFALZ
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. TUEV PFALZ
K4k An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der Radhausausschnittkante vollständig anzulegen. TUEV PFALZ
K4mb Zur besseren Radabdeckung wird eine Tieferlegung des Fahrzeuges von mbDESIGN empfohlen. MB
K4t An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung im Bereich des Tankeinfüllrohres auszuschneiden. TUEV PFALZ
K4v An Achse 2 sind die Halter zur Befestigung der Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. TUEV PFALZ
K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
TUEV PFALZ
K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. TUEV PFALZ
K50k Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen (Body-Kit) erforderlich. TUEV PFALZ
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. TUEV PFALZ
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. TUEV PFALZ
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. TUEV PFALZ
K5c An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. TUEV PFALZ
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. TUEV PFALZ
K5e An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 250 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
TUEV PFALZ
K5f An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
TUEV PFALZ
K5g An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm hinter bis 250mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
TUEV PFALZ
K5i An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. TUEV PFALZ
K5k An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen. TUEV PFALZ
K5l An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen. TUEV PFALZ
K5r An Achse 1 ist das Halteblech der Radhausverbreiterung an den Radhausausschnittkanten im Bereich Radmitte vollständig anzulegen. TUEV PFALZ
K5u An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen. TUEV PFALZ
K5v An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
TUEV PFALZ
K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. TUEV PFALZ
K5x An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen. TUEV PFALZ
K66 Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. TUEV PFALZ
K6a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. TUEV PFALZ
K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. TUEV PFALZ
K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. TUEV PFALZ
K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. TUEV PFALZ
K6e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor Radmitte vollständig umzulegen. TUEV PFALZ
K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte vollständig umzulegen. TUEV PFALZ
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. TUEV PFALZ
K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. TUEV PFALZ
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. TUEV PFALZ
K6j An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig umzulegen. TUEV PFALZ
K6K An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen. TUEV PFALZ
K6l An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm auszustellen.
TUEV PFALZ
K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. TUEV PFALZ
K6n An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. TUEV PFALZ
K6r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte vollständig umzulegen. TUEV PFALZ
K6s An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 250mm vor bis 300mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.
TUEV PFALZ
K6u An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 250 mm vor bis 300 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.
TUEV PFALZ
K6v An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. TUEV PFALZ
K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. TUEV PFALZ
K6x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. TUEV PFALZ
K6y An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen. TUEV PFALZ
K6z An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 300mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.
TUEV PFALZ
K71 An der Vorderachse ist die Frontschürze am Übergang zum Radhausauschnitt
nachzuarbeiten.
TUEV PFALZ
K75 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel vor Radmitte eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. TUEV PFALZ
K7a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. TUEV PFALZ
K7b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
TUEV PFALZ
K7c An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. TUEV PFALZ
K7d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. TUEV PFALZ
K7i An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. TUEV PFALZ
K80 Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2
sicherzustellen, ist der Falz am innenliegenden Knotenblech an der Verbindung Kotflügel und
Heckschürze um 45° nach hinten umzulegen.
TUEV PFALZ
K8a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. TUEV PFALZ
K8b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. TUEV PFALZ
K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten TUEV PFALZ
K8d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. TUEV PFALZ
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. TUEV PFALZ
K8f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte um 5 mm aufzuweiten. TUEV PFALZ
K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. TUEV PFALZ
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. TUEV PFALZ
K8i An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. TUEV PFALZ
K8j An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 100mm hinter Radmitte um 5mm aufzuweiten. TUEV PFALZ
K8k An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. TUEV PFALZ
K8l An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
TUEV PFALZ
K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. TUEV PFALZ
K8n An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. TUEV PFALZ
K8o An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 100mm hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten. TUEV PFALZ
K8r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 15 mm aufzuweiten. TUEV PFALZ
K8s An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 15 mm aufzuweiten. TUEV PFALZ
K8t An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 15 mm aufzuweiten. TUEV PFALZ
K8x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor Radmitte) um 5 mm aufzuweiten. TUEV PFALZ
K8z An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter
Radmitte um 5mm aufzuweiten.
TUEV PFALZ
K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.
TUEV PFALZ
K9g An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Seitenteiles am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.
TUEV PFALZ
K9h An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Seitenteiles am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu
biegen.Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach vorne zu versetzen.
TUEV PFALZ
K9v An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.
TUEV PFALZ
KA101 Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
PSA
KA201 Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
PSA
KA3 Um eine ausreichende Freigängigkeit für die Reifen in den vorderen Radhäusern zu gewährleisten, muss der Federweg durch den Einbau des Federwegbegrenzers Stärke 10,0 mm (KIA-Teile-Nr.: ZK3F037501) reduziert werden - sofern serienmäßig nicht vorhanden. Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter
Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
PSA
KFS Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Festsattelbremse an Achse 1. TUEV PFALZ
KI101 Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 1 ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination herzustellen.
PSA
KI201 Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination herzustellen.
PSA
Kmb10 Kombination mit HA 10J20 TUEV PFALZ
Kmb11 Kombination mit VA 9J19 TUEV PFALZ
KmS Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren. TUEV PFALZ
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). TUEV PFALZ
KMV1 Nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen AMG-Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). MB
KOM1 Die Reifendimension ist nur gültig in Verbindung mit der Reifendimension der verknüpften Auflage KOM1 an der weiteren Achse. PSA
KOM2 Die Reifendimension ist nur gültig in Verbindung mit der Reifendimension der verknüpften Auflage KOM2 an der weiteren Achse. PSA
KOM3 Die Reifendimension ist nur gültig in Verbindung mit der Reifendimension der verknüpften Auflage KOM3 an der weiteren Achse. PSA
KoS Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren. TUEV PFALZ
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). TUEV PFALZ
kW Nicht für alle kW-Zahlen (kW-Bereich siehe Gutachten) MB
L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. TUEV PFALZ
L024 Bei Fahrzeugausführungen, die nicht werkseitig mit einem 275 er Reifen ausgerüstet wurden, ist durch begrenzen des Lenkeinschlages (Volvo-Artikel-Nr. 31439255) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. PSA
L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination(en) ist (sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung. TUEV PFALZ
L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne Allradlenkung (4WS). TUEV PFALZ
LB Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, sofern serienmäßig nicht vorhanden, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen (Details siehe Gutachten). MB
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. TUEV PFALZ
LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. TUEV PFALZ
LM1 Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung der Reifengröße 225/40R18 ausgerüstet sind, ist der Lenkeinschlag durch Einbau geänderter innerer Spurstangen (GM-Teile-Nr. 93196778) zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. TUEV PFALZ
LM4 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.
TUEV PFALZ
LM5 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
optionaler Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 10°. (Option/Code 216)
TUEV PFALZ
LS1 Die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination(en) ist nur zulässig an
Fahrzeugausführungen, die über das Lenkgetriebe mit der Kennzeichnung „71L“ an der
Gehäuseoberseite verfügen (2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag). Bei
Fahrzeugausführungen die werksseitig mit 16 Zoll-Serien-Reifengrößen (COC-Papier (Ziff. 35) und
Zulassungsbescheinigung I) ausgerüstet werden können, wird das so gekennzeichnete Lenkgetriebe
verwendet.
TUEV PFALZ
LT3 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit 225/65R17 ww. 225/60R18. (z.Zt nicht für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und "VIP") TUEV PFALZ
LT4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit 235/55R18. (z.Zt. für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und "VIP") TUEV PFALZ
LV2 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17, 235/50R17 ww. 235/40R18 ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr. 9473207) oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. TUEV PFALZ
LV3 Bei Fahrzeugausführungen, die nicht werkseitig mit 275er Reifen ausgerüstet wurden ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Artikel-Nr. 31439255) ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen. TUEV PFALZ
LV4 Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung von 20 Zoll Reifengrößen ausgerüstet sind (2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag), ist der Lenkeinschlag durch eine Fachwerkstatt (elektronische Programmierung) zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. (Volvo-Artikel-Nr. 32270013) TUEV PFALZ
LV9 Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung von 19 Zoll, 20 Zoll oder 21 Zoll Reifengrößen ausgerüstet sind, ist der Lenkeinschlag durch eine Fachwerkstatt (elektronische Programmierung) zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- Reifenkombination herzustellen. TUEV PFALZ
LY2 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16.
(großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).
TUEV PFALZ
M01 Aufgrund der geprüften Radfestigkeit darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht mehr als dem Zweifachen der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast entsprechen. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten) PSA
M02 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. TUEV PFALZ
m4 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). TUEV PFALZ
MA0 Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind. TUEV AUSTRIA
MA6 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 320x25 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
MAO Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 320 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
mb01 Nur mit Distanzsring 3 mm (Achse 6 mm). MB
mb03 Bei einem V10 Spyder gibt es keine uns bekannte Freigabe von Reifenherstellern für die Reifengöße 305/25R20 mit ausreichender Tragfähigkeit bei max.Geschwindigkeit. Sollten Sie von einem Reifenhersteller eine Freigabe für den Spyder V10 mit der genannten Reifengröße bekommen, kann diese Radreifenkombination montiert werden. MB
mb04 Aufgrund der hohen Fettkappe bzw. Staubschutzkappe ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des Sonderrades nicht gewährleistet. TUEV PFALZ
mb05 Nur mit Distanzeing 5mm (bei NB 57,1 Nr.: MB551001125773), (bei NB 66,6 Nr.: MB551126673). MB
mb06 Nur mit Distanzring 5mm (Achse 10mm) MB551126675. MB
mb07 Sonderrad nur bis 122 kW zulässig. MB
mb08 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 281 mm an Achse 1. MB
mb09 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 305 mm an Achse 1. MB
mb10 Nur mit Distanzring 10mm (bei NB 57,1 Nr.: MB101001125773), (bei NB 66,6 Nr.:MB1051126673). MB
mb11 Ausführung mit Stahlbremse 380 mm Bremsscheibendurchmesser Achse 1: Nur mit Distanring 10 mm (Achse 20 mm). Die Länge der Radschrauben ist entsprechend anzupassen (+ 10 mm). MB
mb12 An der Vorderachse muss ggf. das Kunststofflüftungsgitter im Radhaus angepasst bzw. durch erwärmen verformt werden. MB
mb14 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 395 mm an Achse 1. MB
mb15 Nur mit Distanzring 15mm (bei NB 57,1 Nr.: MB151001125773), (bei NB 66,6 Nr.: MB1551126673). MB
mb16 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 330 mm an Achse 2. MB
mb17 Sonderrad nur bis 80 kW zulässig. MB
mb18 Kombination HA 9J19 MB
mb19 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 320x25 mm an Achse 1. MB
mb20 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen ab 165 kW. MB
mb21 Sonderrad nur bis 170 kW zulässig. MB
mb22 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 385 mm an Achse 1. MB
mb23 Sonderrad nur bis 200-285 kW und mit 5 mm Distanzring zulässig. MB
mb24 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 330x32 mm an Achse 1. MB
mb25 Nur mit Distanzring Achse 1 DS H&R 50135715 (Achse 50mm), Achse 2 DS H&R 60135715 (Achse 60mm) !Nicht im Lieferumfang enthalten! MB
mb26 255/45R20 Michelin Latitude Sport ist aufgrund der effektiven Laufflächenbreite nicht empfohlen. MB
mb27 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 307x24 mm an Achse 1. MB
mb28 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 338 mm an Achse 1. MB
mb29 Nur mit Distanzring 30mm (Achse 60mm) an Achse 2 (MB3075727454). MB
mb30 Nur mit Distanzring 5mm (Achse 10mm) an Achse 1 (MB5757478) und 30mm (Achse 60mm) an Achse 2 (MB3075727454). MB
mb31 Die Gewindelänge der Stehbolzen der Radbefestigung an der VA muss min. 22 mm und an der HA min. 21 mm betragen. MB
mb32 Nur mit Distanzring 5mm (Achse 10mm) an Achse 1 (MB5757478). MB
mb33 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 272 mm an Achse 2. MB
mb34 nur ab Modelljahr 2011 MB
mb36 Nur mit Distanzring 25mm (Achse 50mm) an Achse 2 (H&R 5075725). MB
mb37 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 314 mm an Achse 1 und Bremsscheibe Ø 300 mm an Achse 2. MB
mb38 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 318 mm an Achse 1. MB
mb39 Bei Keramik-Bremsanlage nur mit Distanzring 5mm (Achse 10 mm) an Achse 2 möglich. MB
mb40 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 300 mm an Achse 1. MB
mb41 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 296 mm an Achse 1. MB
mb42 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 321 mm an Achse 1. MB
mb43 Rad-/Reifenkombination nicht zulässig beim C450 4matic (270kW) MB
mb44 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 342, 370, 380, 390 mm an Achse 1. MB
mb45 Diese Reifengröße ist nicht zulässig für den Fahrzeugtyp 7HMA. MB
mb46 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 330 mm an Achse 1. MB
mb47 Sonderrad nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen geprüft. MB
mb48 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 304 mm an Achse 1. MB
mb49 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 366 mm an Achse 1. MB
mb50 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 332 mm an Achse 1. MB
mb51 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 335 mm an Achse 1. MB
mb52 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 345x30 mm an Achse 1 und Bremsscheibe 330x22 mm an Achse 2. MB
mb53 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 334 mm an Achse 1. MB
mb54 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 326x30 mm an Achse 1. MB
mb55 Aufgrund der hohen Fettkappe bzw. Staubschutzkappe passt die Naben-Kappe des Sonderrades nicht, die Montage des ZV-Deckels ist möglich. MB
mb56 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsscheibe 380x38 mm an Achse 1 und Keramic-Bremsscheibe 356x32 mm an Achse 2. MB
mb57 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 375 mm an Achse 1. MB
mb58 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 350 mm an Achse 1. MB
mb59 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 402 mm an Achse 1. MB
mb60 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 370 mm an Achse 1. MB
mb61 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 340 mm an Achse 1 und Bremsscheibe Ø 300 mm an Achse 2. MB
mb62 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 364 mm an Achse 1. MB
mb63 Sonderrad nur mit kurzem Ventil verwenden (Abstand zum Bremssattel). MB
mb64 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 355 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
mb65 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 400x38 mm an Achse 1 und Bremsscheibe 370x32 an Achse 2 (6-Kolben Festsattel) . MB
mb66 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 314 mm an Achse 1. MB
mb67 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführung E400 D 4-matic mit 250 kW. MB
mb68 Betrifft Fahrzeuausführung California: je nach verwendetem Reifenfabrikat ist eine vollständige Öffnung der Schiebtüren nicht gewährleistet. MB
mb69 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 440 mm an Achse 1. MB
mb70 Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit maximal 21 Zoll Rädern ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. MB
mb71 Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Rädern größer 21 Zoll ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. MB
mb72 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Taycan Turbo mit Bremsscheibe Ø 410 mm an Achse 1. MB
mb73 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 354 mm an Achse 1. MB
mb74 Nur mit Distanzring 25mm (Achse 50mm) an Achse 2 MB
mb75 Die vollständige Öffnung der Schiebentüren ist eingeschränkt. Freigängigkeit zur Innenverkleidung der Schiebetüren beachten. MB
mb76 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 304x28 mm und Radanlagen Ø 142,5 mm an Achse 1 in Verbindung mit Bremsscheibe Ø 290x12 mm an Achse 2. MB
mb77 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 348x30 mm an Achse 1. MB
mb78 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 358 mm an Achse 1. MB
mb79 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 440x40 mm an Achse 1 in Verbindung mit Bremsscheibe Ø 370x32 mm an Achse 2. MB
mb80 Nur zulässig an Fahrzeugen ohne Hinterachslenkung und mit serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°. MB
mb81 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 293x30 mm an Achse 1 und 300x19 mm an Achse 2 oder Bremsscheibe 336x35 mm an Achse 1 und 300x19 mm an Achse 2. MB
mb82 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 415 mm an Achse 1. MB
mbB Sonderrad nicht geprüft auf Freigängigkeit zur Bremsanlage. (Angaben zur Bremsanlage Achse 1 und 2 sind notwendig) MB
mbB1 Bei Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 390 mm an Achse 1 (ab Facelift) sind weitere Angaben zum Bremssattel notwendig. MB
MBD Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 288x25 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
MBN Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 314x28 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
mbV2 Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich:Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2353020  nur HA: 3052520, 3252520
  2. VA: 2453020  nur HA: 3252520
MB
MD0 Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur mit einer tatsächlichen Reifenbreite von maximal 290 mm (gemessen) zulässig. TUEV AUSTRIA
MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). TUEV PFALZ
Mk1 Aufgrund der hohen Fettkappe bzw. Staubschutzkappe an Achse 1 ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden. TUEV PFALZ
mk2 Aufgrund der hohen Staubschutzkappe an Achse 1 und 2 ist ein einwandfreier Sitz des Sonderrades oder der Nabenkappe des Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken, das Sonderrad ohne die Staubschutzkappe zu verwenden. TUEV PFALZ
mk3 Aufgrund des Überstandes der Antriebswelle an Achse 1, nur mit spezieller Nabenkappe (bei Bestellung für Qashqai im Lieferumfang enthalten) TUEV PFALZ
ML7 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 330 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
ML8 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø max. 350 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
MLK Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßiger Radlaufabdeckung an der Heckschürze (Achse 2) oder AMG Verbreiterungssatz. PSA
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug), incl. Plug- In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge. TUEV PFALZ
MS Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. TUEV PFALZ
MSkW Diese Reifengröße ist bei bestimmten KW-Zahlen nur als M+S Breifung zulässig (siehe Gutachten) TUEV PFALZ
N215 Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. TUEV NORD
N225 Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. TUEV NORD
N235 Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. TUEV NORD
N245 Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. TUEV NORD
N255 Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
TUEV NORD
nB350 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø >350 mm an Achse 1. PSA
Nco Die Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Compact TUEV PFALZ
NfS Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Ausstattungspaket Sport (Bilstein Sportfahrwerk). TUEV PFALZ
NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor. TUEV PFALZ
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb. TUEV PFALZ
NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb. TUEV PFALZ
NoP Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge. TUEV PFALZ
NoS Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17). TUEV PFALZ
Npf Rad-Reifen-Kombination( en ) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, bzw. Cross. ( Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen) TUEV PFALZ
NT04- Rad-/Reifenkombination nur zulässig ab Nachtrag 04 der Fahrzeug ABE/EWG-Nr.. MB
NT05- Rad-/Reifenkombination nur zulässig ab Nachtrag 05 der Fahrzeug ABE/EWG-Nr.. MB
NT09- Rad-/Reifenkombination nur zulässig ab Nachtrag 09 der Fahrzeug ABE/EWG-Nr.. MB
NT10- Rad-/Reifenkombination nur zulässig ab Nachtrag 10 der Fahrzeug ABE/EWG-Nr.. MB
NT13- Rad-/Reifenkombination nur zulässig ab Nachtrag 13 der Fahrzeug ABE/EWG-Nr.. MB
NT18- Rad-/Reifenkombination nur zulässig ab Nachtrag 18 der Fahrzeug ABE/EWG-Nr.. MB
NT5- Rad-/Reifenkombination nur zulässig ab Nachtrag 5 der Fahrzeug ABE/EWG-Nr.. MB
OP0 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 296 mm (belüftet) an Achse 1. TUEV PFALZ
P11 Rad/Reifenkombinationen nicht zulässig für folgende Fahrzeugausführungen: P... (996 Coupé breit) 911 Carrera 4S TUEV PFALZ
P35 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 350 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
P38 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 380 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
P40 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 400 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
P41 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 410 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
P42 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 420 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
PBS Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 330 mm an Achse 1 und Bremsscheibe Ø 299 mm an Achse 2. PSA
PDA Gegebenenfalls serienmäßig verbaute Distanzscheiben an Achse 1 und/oder Achse 2 müssen vor dem Anbau der Leichtmetall-Sonderräder entfernt werden. PSA
PDI Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 380 mm an Achse 1. TUEV AUSTRIA
Pe2 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 295 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
Pe6 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 266mm an Achse 1. TUEV PFALZ
Pe8 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 309 mm und Brembo-Bremssattel an Achse 1. TUEV PFALZ
Po0 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 317x28 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
Po1 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 318 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
PPA Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 390 mm an Achse 1 und Bremsscheibe Ø 350 mm an Achse 2. PSA
PPB Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 410 mm an Achse 1 und Bremsscheibe Ø 350 mm an Achse 2. PSA
psa01 nicht für Vmax. 280 PSA
PV8 Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2254018  nur HA: 2553518, 2653518, 2853018, 2953018
  2. VA: 2354018  nur HA: 2953018, 3153018
  3. VA: 2453518  nur HA: 2953018
TUEV PFALZ
PV9 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2253519  nur HA: 2553019, 2653019
  2. VA: 2353519  nur HA: 2553019, 2653019, 2753019, 3152519
  3. VA: 2453019  nur HA: 3052519
TUEV PFALZ
QFA Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße 225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. TUEV AUSTRIA
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. TUEV PFALZ
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. TUEV PFALZ
R060 Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen
Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
PSA
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. TUEV PFALZ
R1B Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6). TUEV PFALZ
R1S Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S). TUEV PFALZ
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. TUEV PFALZ
R34 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17 oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
TUEV PFALZ
R35 Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden. TUEV PFALZ
R36 Es sind nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate zulässig. (Hinweis: siehe Fahrzeugschein-/brief bzw. Bedienungsanleitung) TUEV PFALZ
R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind. TUEV PFALZ
R52 Diese Rad-Reifen-Kombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Servolenkung. TUEV PFALZ
R55 Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen 245/65R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). TUEV PFALZ
R63 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/65R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). TUEV PFALZ
R64 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier
oder Bedienungsanleitung).
TUEV PFALZ
R69 Rad-Reifen-Kombination(en) nur zulässig bei Fahrzeuausführungen mit Serienbereifung 215/55R16, 235/45R17 oder 235/40R18. TUEV PFALZ
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. TUEV PFALZ
R74 Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
225/50R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
TUEV PFALZ
R77 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
Serienbereifung 275/50R20 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
TUEV PFALZ
R78 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
Serienbereifung 255/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
TUEV PFALZ
R82 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 265/60R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). TUEV PFALZ
R83 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/40R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). TUEV PFALZ
R84 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/50R17
bzw. 215/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
TUEV PFALZ
R89 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/70R17
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
TUEV PFALZ
R91 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). TUEV PFALZ
R92 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). TUEV PFALZ
R93 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
TUEV PFALZ
R96 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). TUEV PFALZ
RC3 Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR, KR, oder SR). TUEV PFALZ
RC4 Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5, 6, 7 oder R). TUEV PFALZ
Re4 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 318 mm (belüftet) an Achse 1. TUEV PFALZ
RL nur R-Line. TUEV AUSTRIA
Rld Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung 225/55 R 17 in Verbindung mit der Serienradgröße 8Jx17 ET35 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). TUEV PFALZ
Rm1 Diese Rad- / Reifenkombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Serienbereifung
225/55R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
TUEV PFALZ
Rm2 Diese Rad- / Reifenkombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienbereifung
245/55R17 oder 245/50R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
TUEV PFALZ
ro010 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 300x28 mm an Achse 1. MB
Ro1 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 302x22 mm an Achse 2. TUEV PFALZ
Ro2 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 317 oder 360 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
RQ3 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: 8,5x19, ET38
mit 255/45R19 bzw. 8,5x20, ET38 mit 255/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I,
COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
TUEV PFALZ
RQ7 Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit wahlweiser Reifengröße 285/40R21 oder 285/35R22 (u.a.Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) in Verbindung mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). TUEV PFALZ
RRO Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen achsweise eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2253520  nur HA: 2553020
  2. VA: 2353020  nur HA: 2652520, 2752520, 2852520
  3. VA: 2354520  nur HA: 2554020
  4. VA: 2453020  nur HA: 2852520, 2952520
  5. VA: 2453520  nur HA: 2753020, 2853020, 2953020
  6. VA: 2454020  nur HA: 2753520, 2853520
  7. VA: 2454520  nur HA: 2754020
  8. VA: 2553020  nur HA: 2952520, 3052520
  9. VA: 2553520  nur HA: 2853020, 2953020
  10. VA: 2554020  nur HA: 2853520, 2953520
  11. VA: 2554520  nur HA: 2854020
  12. VA: 2653020  nur HA: 3052520, 3252520
  13. VA: 2653520  nur HA: 2953020
  14. VA: 2654520  nur HA: 2954020
  15. VA: 2753520  nur HA: 3053020
  16. VA: 2754020  nur HA: 3153520
PSA
RV9 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen, die werkseitig für die
Verwendung von 19 Zoll, 20 Zoll oder 21 Zoll Reifengrößen ausgerüstet sind.
TUEV PFALZ
SC4 Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. TUEV AUSTRIA
Se4 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 323x28 mm und Brembo-Bremssattel an Achse 1. TUEV PFALZ
SeF Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Seat Altea Freetrack (Typ 5P, 5PN). TUEV PFALZ
Skb Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter Karosserievariante. TUEV PFALZ
SKF Schneekettenfreigabe, Bedingungen siehe Gutachten. MB
Som Diese Reifengröße ist nicht zulässig als M+S-Bereifung. TUEV PFALZ
SP2 Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßiger Radabdeckung an der Heckschürze oder AMG Verbreiterungssatz. TUEV PFALZ
Spo Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die in der Tabelle Befestigungsmittel (Seite 1) aufgeführt sind. Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem geändertem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und silbernen Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig. TUEV PFALZ
SRG Serien-Reifengröße beachten TUEV PFALZ
Srv Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen bis Modelljahr 2002 dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Modelljahr 2003 dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsschrauben M14x1,5; (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1) verwendet werden. TUEV PFALZ
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T05 Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T06 Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T07 Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T08 Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T09 Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T10 Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TUEV PFALZ
TA Im Gutachten sind nicht alle in der Anwendungsliste angezeigten Fahrzeugtypen und/oder -modelle aufgeführt. Fahrzeugtyp,-modell und ABE/EGBE-Nr. im Gutachten beachten. MB
To3 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 275x22 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). TUEV PFALZ
V00N Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
TUEV NORD
V01 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind für Fahrzeuge mit Allradantrieb (4-Matic) bei Baureihe 212 nur ab EG-Genehmigungsstand: e1*2001/116*0501*08, bzw. bei Baureihe 212 K nur ab Genehmigungsstand: e1*2007/46*0200*07 zulässig. TUEV PFALZ
V0Z Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2253520  nur HA: 2653020
  2. VA: 2453020  nur HA: 2952520
  3. VA: 2553020  nur HA: 2653020, 2753020, 2853020, 3052520
  4. VA: 2653020  nur HA: 2853020
TUEV PFALZ
V10 Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleiche Reifengrößen zulässig. TUEV PFALZ
V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 1954017  nur HA: 2153517
  2. VA: 2054017  nur HA: 2253517
  3. VA: 2054517  nur HA: 2354017
  4. VA: 2055017  nur HA: 2254517, 2354517, 2454017, 2554017
  5. VA: 2154017  nur HA: 2453517
  6. VA: 2154517  nur HA: 2254517, 2354017, 2454017, 2554017
  7. VA: 2155017  nur HA: 2354517, 2454517, 2754017
  8. VA: 2254517  nur HA: 2454017, 2554017, 2654017
  9. VA: 2255017  nur HA: 2454517, 2554517
  10. VA: 2255517  nur HA: 2455017, 2555017
  11. VA: 2354017  nur HA: 2653517, 2753517
  12. VA: 2354517  nur HA: 2554017, 2654017
  13. VA: 2355017  nur HA: 2554517
  14. VA: 2355517  nur HA: 2555017
  15. VA: 2356017  nur HA: 2555517
  16. VA: 2454017  nur HA: 2554017, 2753517
  17. VA: 2454517  nur HA: 2654017, 2754017
  18. VA: 2554517  nur HA: 2854017
TUEV PFALZ
V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2054018  nur HA: 2253518
  2. VA: 2054518  nur HA: 2254018
  3. VA: 2153518  nur HA: 2453018, 2553018
  4. VA: 2154018  nur HA: 2453518
  5. VA: 2154518  nur HA: 2354018, 2454018
  6. VA: 2253518  nur HA: 2453018, 2553018, 2653018
  7. VA: 2254018  nur HA: 2453518, 2553518, 2653518, 2853018, 2953018
  8. VA: 2254518  nur HA: 2454018, 2554018, 2753518, 2853518
  9. VA: 2255018  nur HA: 2454518, 2554518
  10. VA: 2354018  nur HA: 2454018, 2553518, 2653518, 2753518, 3153018
  11. VA: 2354518  nur HA: 2554018, 2654018, 2754018, 2953518
  12. VA: 2355018  nur HA: 2554518, 2854018
  13. VA: 2356018  nur HA: 2555518, 2855018
  14. VA: 2453518  nur HA: 2553518
  15. VA: 2454018  nur HA: 2554018, 2653518, 2753518, 2853518
  16. VA: 2454518  nur HA: 2654018, 2754018, 2854018
  17. VA: 2455018  nur HA: 2754518
  18. VA: 2554018  nur HA: 2753518, 2853518, 2953518
  19. VA: 2554518  nur HA: 2754018, 2854018
  20. VA: 2555018  nur HA: 2854518
  21. VA: 2555518  nur HA: 2855018
  22. VA: 2653518  nur HA: 2953018, 3153018
TUEV PFALZ
V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2153519  nur HA: 2453019, 2553019
  2. VA: 2253519  nur HA: 2453019, 2553019, 2653019, 3052519
  3. VA: 2254019  nur HA: 2453519, 2553519
  4. VA: 2254519  nur HA: 2454019, 2554019
  5. VA: 2353519  nur HA: 2553019, 2653019, 2753019, 3152519
  6. VA: 2354019  nur HA: 2653519, 2753519
  7. VA: 2354519  nur HA: 2554019
  8. VA: 2355019  nur HA: 2554519, 2654519
  9. VA: 2355519  nur HA: 2555019, 2854519, 2954519
  10. VA: 2453019  nur HA: 3052519
  11. VA: 2453519  nur HA: 2553519, 2753019, 2853019
  12. VA: 2454019  nur HA: 2753519, 2853519
  13. VA: 2454519  nur HA: 2754019
  14. VA: 2455019  nur HA: 2754519
  15. VA: 2553019  nur HA: 3052519
  16. VA: 2553519  nur HA: 2853019, 2953019, 3152519
  17. VA: 2554019  nur HA: 2853519, 2953519
  18. VA: 2554519  nur HA: 2854019
  19. VA: 2555019  nur HA: 2854519, 2954519
  20. VA: 2555519  nur HA: 2755019
  21. VA: 2653019  nur HA: 3052519, 3152519
  22. VA: 2653519  nur HA: 2953019, 3053019
  23. VA: 2654019  nur HA: 2953519
  24. VA: 2654519  nur HA: 2954019
  25. VA: 2655019  nur HA: 2954519
  26. VA: 2753019  nur HA: 3152519
TUEV PFALZ
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2253520  nur HA: 2553020, 2653020
  2. VA: 2353020  nur HA: 2652520, 2752520, 2852520
  3. VA: 2353520  nur HA: 2653020, 2753020
  4. VA: 2354520  nur HA: 2554020, 2654020
  5. VA: 2355020  nur HA: 2554520
  6. VA: 2453020  nur HA: 2852520, 2952520
  7. VA: 2453520  nur HA: 2753020, 2853020, 2953020
  8. VA: 2454020  nur HA: 2753520, 2853520
  9. VA: 2454520  nur HA: 2754020
  10. VA: 2553020  nur HA: 2952520, 3052520
  11. VA: 2553520  nur HA: 2853020, 2953020
  12. VA: 2554020  nur HA: 2853520, 2953520
  13. VA: 2554520  nur HA: 2854020
  14. VA: 2653020  nur HA: 3052520, 3252520
  15. VA: 2653520  nur HA: 2953020, 3053020
  16. VA: 2654020  nur HA: 2953520, 3053520
  17. VA: 2654520  nur HA: 2954020
  18. VA: 2655020  nur HA: 2954520
  19. VA: 2753520  nur HA: 3053020
  20. VA: 2754020  nur HA: 3053520, 3153520
  21. VA: 2754520  nur HA: 3054020
  22. VA: 2755020  nur HA: 3054520
  23. VA: 2853520  nur HA: 3353020
  24. VA: 2854020  nur HA: 3253520
  25. VA: 2953520  nur HA: 3353020, 3453020
TUEV PFALZ
V21 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2354521  nur HA: 2554021
  2. VA: 2453021  nur HA: 2952521
  3. VA: 2453521  nur HA: 2753021, 2853021
  4. VA: 2454021  nur HA: 2753521, 2853521
  5. VA: 2553021  nur HA: 2952521, 3052521
  6. VA: 2553521  nur HA: 2853021, 2953021
  7. VA: 2554021  nur HA: 2853521
  8. VA: 2555021  nur HA: 2854521
  9. VA: 2653521  nur HA: 3053021, 3153021
  10. VA: 2654021  nur HA: 2953521
  11. VA: 2654521  nur HA: 2954021
  12. VA: 2753521  nur HA: 3153021, 3253021
  13. VA: 2754021  nur HA: 3053521, 3153521
  14. VA: 2754521  nur HA: 3154021
  15. VA: 2853521  nur HA: 3253021
  16. VA: 2854021  nur HA: 3153521
  17. VA: 2854521  nur HA: 3154021, 3254021
TUEV PFALZ
V22 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2453022  nur HA: 2852522, 2952522
  2. VA: 2553022  nur HA: 2952522, 3052522, 3152522
  3. VA: 2553522  nur HA: 2853022, 2953022
  4. VA: 2554522  nur HA: 2854022
  5. VA: 2653022  nur HA: 2952522, 3052522, 3152522, 3352522
  6. VA: 2653522  nur HA: 2953022, 3053022, 3153022
  7. VA: 2654022  nur HA: 3053522
  8. VA: 2753522  nur HA: 3053022, 3153022
  9. VA: 2853022  nur HA: 3352522
  10. VA: 2853522  nur HA: 3153022
  11. VA: 2854022  nur HA: 3253522
  12. VA: 2854522  nur HA: 3254022
  13. VA: 2953022  nur HA: 3352522
TUEV PFALZ
V2B Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich:Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2353520  nur HA: 2653520, 2753520, 3053020
  2. VA: 2453020  nur HA: 2753020, 2853020, 2953020
  3. VA: 2553020  nur HA: 2853020, 2953020, 3053020
TUEV PFALZ
V7e Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2054517  nur HA: 2254517, 2354017
  2. VA: 2154017  nur HA: 2354017
TUEV PFALZ
V8B Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich: (Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.)Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2354018  nur HA: 2654518
  2. VA: 2454018  nur HA: 2754018
  3. VA: 2554018  nur HA: 2854018
TUEV PFALZ
V8e Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2054018  nur HA: 2254018
TUEV PFALZ
V92 Es sind nur folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2453519  nur HA: 2753020, 2853020
  2. VA: 2553519  nur HA: 2853020
TUEV PFALZ
V9A Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2553019  nur HA: 2353519
TUEV PFALZ
V9B Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich:(Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.)Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2354019  nur HA: 2654019, 2953519, 3053519
  2. VA: 2453519  nur HA: 2753519, 2853519
  3. VA: 2553519  nur HA: 2853519, 2953519
TUEV PFALZ
V9e Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich:(Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.)Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2153519  nur HA: 2453019
  2. VA: 2253019  nur HA: 2453019
TUEV PFALZ
V9P Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich:Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2354019  nur HA: 2853519, 2953519
  2. VA: 2453519  nur HA: 2953019, 3053019
  3. VA: 2454019  nur HA: 2953519
  4. VA: 2553519  nur HA: 3053019, 3153019, 3253019
TUEV PFALZ
V9Z Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2254019  nur HA: 2453519, 2553519
  2. VA: 2353519  nur HA: 2753019
  3. VA: 2453519  nur HA: 2853019
  4. VA: 2553519  nur HA: 2653519, 2753519, 2953019
  5. VA: 2753019  nur HA: 2853019, 2953019
TUEV PFALZ
VB8 Es sind nur folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2354018  nur HA: 2554018, 2654018, 2953518
  2. VA: 2453518  nur HA: 2753518, 2853518
TUEV PFALZ
VB9 Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2353519  nur HA: 2653519, 2953019, 3053019
  2. VA: 2453019  nur HA: 2753019, 2853019
TUEV PFALZ
VC0 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2454520  nur HA: 2554520
TUEV PFALZ
VC1 Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2453521  nur HA: 2553521
TUEV PFALZ
VC3 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2453519  nur HA: 2453519, 2553519, 2653519, 2853019, 2953019
  2. VA: 2553019  nur HA: 2753019
  3. VA: 2553519  nur HA: 2553519, 2753519, 2953019
  4. VA: 2653019  nur HA: 2853019
TUEV PFALZ
VE9 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich:Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2453519  nur HA: 2553519
TUEV PFALZ
VJ2 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2453520  nur HA: 2553520
TUEV PFALZ
VJ8 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2454518  nur HA: 2554518
TUEV PFALZ
VJ9 Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2454019  nur HA: 2554019
TUEV PFALZ
VL0 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2353020  nur HA: 2453020, 2553020
TUEV PFALZ
VL8 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2254018  nur HA: 2454018, 2554018, 2753518, 2853518
  2. VA: 2354018  nur HA: 2554018, 2853518
TUEV PFALZ
VL9 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2253519  nur HA: 2453519, 2553519, 2753019, 2853019
  2. VA: 2353519  nur HA: 2453519, 2553519, 2853019
  3. VA: 2553019  nur HA: 2553519
TUEV PFALZ
VM0 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2553020  nur HA: 2653020, 2753020, 3052520
  2. VA: 2553520  nur HA: 2653520, 2753520, 2853020, 2953020, 3053020, 3153020
  3. VA: 2653020  nur HA: 2753020, 2853020, 3152520
  4. VA: 2653520  nur HA: 2753520, 2853520, 3053020, 3153020
  5. VA: 2752520  nur HA: 2952520
  6. VA: 2753020  nur HA: 2853020, 2953020
  7. VA: 2853020  nur HA: 2953020, 3053020
TUEV PFALZ
VM1 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2553021  nur HA: 2653021, 2753021, 2952521, 3052521
  2. VA: 2653021  nur HA: 2753021, 2853021
TUEV PFALZ
VM9 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2553519  nur HA: 2653519, 2753519, 2953019, 3053019
  2. VA: 2554019  nur HA: 2654019, 2754019, 2853519, 2953519, 3053519
  3. VA: 2653019  nur HA: 2853019
  4. VA: 2653519  nur HA: 2753519, 2853519, 3053019, 3153019
  5. VA: 2654019  nur HA: 2953519, 3053519
  6. VA: 2753019  nur HA: 2853019, 2953019
  7. VA: 2753519  nur HA: 2853519, 2953519, 3153019
  8. VA: 2853519  nur HA: 2953519, 3053519
TUEV PFALZ
Vn1 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 1 Nennbreite größer sein als die Reifengröße an Achse 1. TUEV PFALZ
Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. TUEV PFALZ
Vn3 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. TUEV PFALZ
Vn5 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 5 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. TUEV PFALZ
VoM Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 300 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
VP0 Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2353020  nur HA: 3052520
  2. VA: 2353020  nur HA: 3252520
TUEV PFALZ
VP8 Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2354018  nur HA: 2654018, 2953518
  2. VA: 2453518  nur HA: 2753518, 2853518
TUEV PFALZ
VP9 Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2353519  nur HA: 2953019, 3053019, 3253019
  2. VA: 2453019  nur HA: 2753019
TUEV PFALZ
VS0 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2453520  nur HA: 2753020
  2. VA: 2553520  nur HA: 2753520, 2853020
TUEV PFALZ
VS1 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2553021  nur HA: 2853021, 2952521
  2. VA: 2653021  nur HA: 2953021
TUEV PFALZ
VS8 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich:Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2355018  nur HA: 2554518
  2. VA: 2454518  nur HA: 2754018, 2854018
  3. VA: 2554518  nur HA: 2754518, 2854018
  4. VA: 2654018  nur HA: 2854018
TUEV PFALZ
VS9 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2354519  nur HA: 2554019
  2. VA: 2454019  nur HA: 2753519, 2853519
  3. VA: 2554019  nur HA: 2754019, 2853519, 2953519
TUEV PFALZ
VT0 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2454020  nur HA: 2554020, 2654020
  2. VA: 2553520  nur HA: 2653520, 2753520
  3. VA: 2554020  nur HA: 2654020
  4. VA: 2653520  nur HA: 2753520
MB
VT1 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2453521  nur HA: 2553521, 2653521
  2. VA: 2553521  nur HA: 2653521
TUEV PFALZ
VW6 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 288x25 mm (Bremssattel-Typ Ate DE 54) an Achse 1. TUEV PFALZ
VW9 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 355 mm (Golf R32 177 kW) an Achse 1. TUEV PFALZ
VY1 Es sind nur folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2553521  nur HA: 2753521, 3053021, 3153021
  2. VA: 2653021  nur HA: 2853021, 2953021
  3. VA: 2753021  nur HA: 2953021, 3053021
TUEV PFALZ
VZ2 Es sind nur folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2453020  nur HA: 2753020
  2. VA: 2553020  nur HA: 2853020
TUEV PFALZ
VZ8 Es sind nur folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2254518  nur HA: 2454518, 2754018
  2. VA: 2454018  nur HA: 2754018
  3. VA: 2554018  nur HA: 2754018
TUEV PFALZ
VZ9 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2254019  nur HA: 2454019, 2753519, 2853519
  2. VA: 2353519  nur HA: 2553519, 2653519
  3. VA: 2453519  nur HA: 2653519, 2753519
  4. VA: 2553519  nur HA: 2753519, 2853519
TUEV PFALZ
W11 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 365 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
W12 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 360 mm (A8 W12 Typ D2 309 kW) an Achse 1. TUEV PFALZ
W17 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 330 mm an Achse 1 und Bremsscheibe Ø 300 mm an Achse 2. TUEV PFALZ
W19 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 321x30 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
W20 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 320x30 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
W21 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 280x28 mm (PT Cruiser GT 2,4 Turbo mit 164kW) an Achse 1. TUEV PFALZ
W25 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 330x32 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
W26 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 375x32 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
W36 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 360 mm an Achse 2. TUEV PFALZ
X15 Rad-/Reifenkombination nicht zulässig an den Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit 15 Zoll Bereifung ausgerüstet sind. TUEV PFALZ
X16 Rad-/Reifenkombination nicht zulässig an den Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit 16 Zoll Bereifung ausgerüstet sind. TUEV PFALZ
X26 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback. TUEV PFALZ
X27 Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (A6 Allroad). TUEV PFALZ
X28 Rad-/Reifenkombination ist nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Serienreifen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (A6 Allroad). TUEV PFALZ
X35 Sonderrades nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 308 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
X36 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 360 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
X39 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 305 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
X45 Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 225/70R15. TUEV PFALZ
X53 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 312 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
X55 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 312 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
X67 Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 215/70R16. TUEV PFALZ
X68 Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 235/70R16. TUEV PFALZ
X72 Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 235/50R18 oder 235/45R19. TUEV PFALZ
X77 Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe. TUEV PFALZ
X78 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 295 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
X7V Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country ww. Volvo XC70 (Typ B, S). TUEV PFALZ
X80 Nur zulässig für Fahrzeuge (Audi A4 Allroad, Typ B8) mit serienmäßigen Reifengrößen 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). TUEV PFALZ
X82 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 280 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
X86 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/50R18
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
TUEV PFALZ
X89 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 338 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
X93 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 390 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
X95 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugenausführungen mit
Serienbereifung 225/50R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
TUEV PFALZ
X98 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
235/45R18 oder 235/40R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
TUEV PFALZ
XCg Betrifft nur Fahrzeuge, die werkseitig für die Verwendung von 275er Reifen ausgerüstet
wurden (großer Wendekreis).
TUEV PFALZ
Y16 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Automatikgetriebe oder elektohydraulischem 6-Direktschaltgetriebe. TUEV PFALZ
Y61 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 320 mm oder größer an Achse 1. TUEV PFALZ
Y62 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 320 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
Y63 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 344 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
Y66 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und Bremsscheibe Ø 344 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
Y84 Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig. TUEV PFALZ
Y85 Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig. TUEV PFALZ
Y89 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 360 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
Y90 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 348x36 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
Y92 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 342 mm an Achse 1. TUEV PFALZ
YB0 Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2453020  nur HA: 2653020
TUEV AUSTRIA
YB1 Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:Mögliche Reifenkombinationen:
  1. VA: 2453020  nur HA: 2753020
TUEV AUSTRIA
Z15 Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll Serienbereifung (Sommer). TUEV PFALZ
Z16 Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll Serienbereifung (Sommer). TUEV PFALZ
Z17 Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 17 Zoll Serienbereifung (Sommer). TUEV PFALZ
Z18 Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit wahlweise 18 Zoll Serienbereifung (Sommer). TUEV PFALZ
Z19 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). TUEV PFALZ
Z20 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 20-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
TUEV PFALZ
Z21 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 21-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
TUEV PFALZ
Z22 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 22-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
TUEV PFALZ
Z3N Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig für Fahrzeuge ab einschließlich EGTypgenehmigungs-
Nr. e11*93/81*0029*08 (Facelift 1999, mit breiter Karosserie an Achse 2).
TUEV PFALZ
Z49 An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-Kederband) zu entfernen. TUEV PFALZ
Z70 Die Befestigungsschrauben bzw. Befestigungslaschen der Kunststoffradabdeckung an Achse 2 sind zu versetzen oder zu entfernen (ggf. durch Verkleben erneut befestigen). TUEV PFALZ
Zuletzt angesehen