22" KV4 bronze light matt VA/HA 10x22" ET 45 C AUDI Q7 4L 4.2 TDI Quattro 5x130 | 240 kW / 326 PS | Bj. 2009 - 2009 | OE ∅ 18"
Bundle bestehend aus:
|
St. | MB KV4 C 10,0x22" 5x130 ET45.0 71.55 5SF bronze light matt |
Preis / St.
770,00 €
|
|---|
bronze light matt
grau matt
grau matt poliert
schwarz glänzend
schwarz glänzend poliert
schwarz matt poliert
schwarz smoke poliert
schwarz stumpfmatt
silber glänzend
Gesamtsumme
Satz
KV4 10.0x22" 5x130 ET45 5SF
C
71.6 mm
|
bronze light matt
Zum Einzelkauf
Produktnummer:
KV4C1022455SF-BZL1
Versandgewicht:
18.8 kg
Nettogewicht:
16.8 kg
TÜV geprüft:
960 kg / 2330 mm
KBA Nummer:
52629
KBA Nummer:
52629
Radbefestigung:
R14 Kugel
Hinweis:
konkaves Design
SPORT CONTACT 6
A
C
75 B
Gesamt (× 4)
1.644,00 €
SPORT CONTACT 6 Tesla (T0)
A
C
75 B
Gesamt (× 4)
2.736,00 €
N`FERA SPORT (SU2)
A
C
75 B
Gesamt (× 4)
891,96 €
ULTRAGRIP PERFORMANCE SUV GEN-1 M&S
285/35 R22 106V
bis 240 km/h
Preis / St.
236,00 €
Wieder verfügbar ab 07.08.26
Gesamt (× 4)
944,00 €
ULTRAC PRO
285/35 R22 106ZR(Y)
über 300 km/h*
Preis / St.
264,00 €
Wieder verfügbar ab 07.08.26
Gesamt (× 4)
1.056,00 €
ADVAN SPORT V105
A
C
74 B
Gesamt (× 4)
1.060,00 €
PROXES SPORT 2
285/35 R22 106ZR(Y)
über 300 km/h*
Preis / St.
269,00 €
Wieder verfügbar ab 07.08.26
Gesamt (× 4)
1.076,00 €
SOLD OUT
QUATRAC PRO+
B
C
74 B
Gesamt (× 4)
1.092,00 €
SOLD OUT
PARADA SPEC-X (PA02)
B
E
74 B
Gesamt (× 4)
1.100,00 €
PROXES SPORT 2
A
C
72 A
Gesamt (× 4)
1.108,00 €
K127A VENTUS S1 EVO3 SUV
A
C
75 B
Gesamt (× 4)
1.112,00 €
K117A VENTUS S1 EVO2 SUV
A
C
73 B
Gesamt (× 4)
1.132,04 €
ALLSEASON CONTACT 2 M&S EV
285/35 R22 106Y
bis 300 km/h
Preis / St.
286,00 €
Wieder verfügbar ab 07.08.26
Gesamt (× 4)
1.144,00 €
IW01A iON i*cept SUV M&S EV
B
C
72 A
Gesamt (× 4)
1.152,00 €
K127E VENTUS S1 EVO3 EV Audi Original (AO)
B
B
69 A
Gesamt (× 4)
1.160,00 €
K127E VENTUS S1 EVO3 EV Audi Original (AO)
A
C
68 A
Gesamt (× 4)
1.160,00 €
K137A VENTUS EVO SUV
285/35 R22 106Y
bis 300 km/h
Preis / St.
292,00 €
Wieder verfügbar ab 07.08.26
Gesamt (× 4)
1.168,00 €
K117A VENTUS S1 EVO2 SUV
A
C
73 B
Gesamt (× 4)
1.180,00 €
K127E VENTUS S1 EVO3 EV
A
C
68 A
Gesamt (× 4)
1.192,00 €
W330A WINTER I*CEPT EVO3 X M&S
B
C
75 B
Gesamt (× 4)
1.196,00 €
SCORPION ZERO ALLSEASON Tesla (T0) M&S
B
B
71 A
Gesamt (× 4)
1.252,04 €
ADVAN SPORT EV V108
285/35 R22 106W
bis 270 km/h
Preis / St.
336,00 €
Wieder verfügbar ab 07.08.26
Gesamt (× 4)
1.344,00 €
IK01A iON evo SUV EV
285/35 R22 106W
bis 270 km/h
Preis / St.
353,00 €
Wieder verfügbar ab 07.08.26
Gesamt (× 4)
1.412,00 €
WINTER CONTACT TS 870P M&S
B
C
74 B
Gesamt (× 4)
1.412,00 €
IK01A iON evo SUV EV
A
A
69 A
Gesamt (× 4)
1.424,00 €
IW01A iON i*cept SUV M&S EV
B
C
72 A
Gesamt (× 4)
1.444,00 €
SPORT CONTACT 7
A
C
73 B
285/35 R22 106ZR(Y)
über 300 km/h*
Preis / St.
361,00 €
Wieder verfügbar ab 07.08.26
A
C
73 B
Gesamt (× 4)
1.444,00 €
SPORT CONTACT 6
A
C
75 B
Gesamt (× 4)
1.468,00 €
TURANZA T005 Audi Original (AO) EV Silent
A
B
72 A
Gesamt (× 4)
1.468,00 €
POTENZA SPORT
A
C
73 B
Gesamt (× 4)
1.508,00 €
SCORPION ZERO ALLSEASON Tesla (T0) M&S
285/35 R22 106Y
bis 300 km/h
Preis / St.
378,00 €
Wieder verfügbar ab 07.08.26
Gesamt (× 4)
1.512,00 €
PZERO Porsche (N0)
A
C
68 A
Gesamt (× 4)
1.520,00 €
SCORPION WINTER 2 M&S
A
C
72 A
Gesamt (× 4)
1.556,00 €
H750A Kinergy 4S 2 SUV M&S
285/35 R22 106Y
bis 300 km/h
Preis / St.
393,00 €
Wieder verfügbar ab 07.08.26
Gesamt (× 4)
1.572,00 €
WINTER CONTACT TS 860S M&S
B
C
75 B
Gesamt (× 4)
1.576,00 €
PILOT ALPIN 5 SUV M&S
C
D
74 B
Gesamt (× 4)
1.580,00 €
ULTRAGRIP PERFORMANCE 3 M&S EV
285/35 R22 106V
bis 240 km/h
Preis / St.
405,00 €
Wieder verfügbar ab 07.08.26
Gesamt (× 4)
1.620,00 €
POTENZA SPORT
A
C
73 B
Gesamt (× 4)
1.644,00 €
PILOT SPORT 4 S
A
C
73 B
285/35 R22 106ZR(Y)
über 300 km/h*
Preis / St.
414,00 €
Wieder verfügbar ab 07.08.26
A
C
73 B
Gesamt (× 4)
1.656,00 €
P-ZERO E Runflat
A
A
70 A
Gesamt (× 4)
1.696,00 €
PILOT SPORT 4 S
B
C
73 B
285/35 R22 106ZR(Y)
über 300 km/h*
Preis / St.
455,00 €
Wieder verfügbar ab 07.08.26
B
C
73 B
Gesamt (× 4)
1.820,00 €
P-ZERO CORSA (PZC4) Porsche (N0)
C
C
72 A
285/35 R22 106ZR(Y)
über 300 km/h*
Preis / St.
491,01 €
Wieder verfügbar ab 07.08.26
C
C
72 A
Gesamt (× 4)
1.964,04 €
SOLD OUT
SCORPION WINTER
B
C
73 B
Gesamt (× 4)
3.552,00 €
SOLD OUT
K117 VENTUS S1 EVO2 Audi Original (AO) Elektro
A
C
73 B
Gesamt (× 4)
3.552,00 €
SOLD OUT
SPORT CONTACT 6
A
D
75 B
Gesamt (× 4)
3.552,00 €
SOLD OUT
SCORPION WINTER
B
C
73 B
Gesamt (× 4)
3.555,52 €
SOLD OUT
EAGLE F1 ASYMMETRIC 6 EV
285/35 R22 106Y
bis 300 km/h
Preis / St.
888,88 €
Nicht mehr verfügbar
Gesamt (× 4)
3.555,52 €
SOLD OUT
QUATRAC PRO
B
C
74 B
Gesamt (× 4)
3.555,52 €
SOLD OUT
EAGLE F1 ASYMMETRIC 6 EV
285/35 R22 106Y
bis 300 km/h
Preis / St.
888,88 €
Nicht mehr verfügbar
Gesamt (× 4)
3.555,52 €
SOLD OUT
SCORPION WINTER
C
C
73 B
Gesamt (× 4)
3.555,52 €
SOLD OUT
K127E VENTUS S1 EVO3 EV
285/35 R22 106Y
bis 300 km/h
Preis / St.
888,88 €
Nicht mehr verfügbar
Gesamt (× 4)
3.555,52 €
Gutachten & Hinweise
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Gutachten
Anbindung und Zubehör
-
5x130 71.6 => 71.5 mm
Hinweise Felgen
-
P42Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 420 mm an Achse 1.
-
V22Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.
Hinweise Reifen
265/35 R22
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K01Eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich.
-
KOVBetrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
-
kWNicht für alle kW-Zahlen (kW-Bereich siehe Gutachten)
-
T02Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
-
192Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1920 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K01Eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich.
-
KOVBetrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
-
kWNicht für alle kW-Zahlen (kW-Bereich siehe Gutachten)
-
T02Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
265/35 R22
-
K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
-
KMVBetrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
-
kWNicht für alle kW-Zahlen (kW-Bereich siehe Gutachten)
-
T02Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
-
192Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1920 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
-
K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
-
KMVBetrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
-
kWNicht für alle kW-Zahlen (kW-Bereich siehe Gutachten)
-
T02Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
285/30 R22
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K01Eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich.
-
KOVBetrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
-
kWNicht für alle kW-Zahlen (kW-Bereich siehe Gutachten)
-
T01Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
-
192Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1920 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K01Eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich.
-
KOVBetrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
-
kWNicht für alle kW-Zahlen (kW-Bereich siehe Gutachten)
-
T01Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
285/30 R22
-
K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
-
KMVBetrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
-
kWNicht für alle kW-Zahlen (kW-Bereich siehe Gutachten)
-
T01Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
-
192Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1920 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
-
K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
-
KMVBetrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
-
kWNicht für alle kW-Zahlen (kW-Bereich siehe Gutachten)
-
T01Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
285/35 R22
Unsere Empfehlung
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K01Eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich.
-
KOVBetrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
-
kWNicht für alle kW-Zahlen (kW-Bereich siehe Gutachten)
-
T06Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
-
192Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1920 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K01Eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich.
-
KOVBetrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
-
kWNicht für alle kW-Zahlen (kW-Bereich siehe Gutachten)
-
T06Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
285/35 R22
Unsere Empfehlung
-
K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
-
KMVBetrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
-
kWNicht für alle kW-Zahlen (kW-Bereich siehe Gutachten)
-
T06Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
-
192Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1920 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
-
K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
-
KMVBetrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
-
kWNicht für alle kW-Zahlen (kW-Bereich siehe Gutachten)
-
T06Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
295/30 R22
Unsere Empfehlung
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K01Eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich.
-
KOVBetrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
-
T03Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
-
192Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1920 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K01Eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich.
-
KOVBetrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
-
T03Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
-
X77Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.
295/30 R22
Unsere Empfehlung
-
K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
-
KMVBetrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
-
T03Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
-
192Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1920 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
-
K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
-
KMVBetrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
-
T03Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
-
X77Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.
305/30 R22
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K02Karosseriearbeiten beachten (siehe Auflagen im Gutachten)
-
KMVBetrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
-
R70Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
-
T05Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
-
192Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1920 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K01Eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich.
-
KMVBetrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
-
R70Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
-
T05Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
305/30 R22
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K02Karosseriearbeiten beachten (siehe Auflagen im Gutachten)
-
KOVBetrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
-
R70Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
-
T05Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
-
192Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1920 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K01Eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich.
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KOVBetrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
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R70Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
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T05Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise
Hinweise Felgen
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P42Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 420 mm an Achse 1.