Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

Teiletypgenehmigung (TTG)

Die Teiletypgenehmigung (TTG) ist die neue nationale Zulassung für Fahrzeugteile in Deutschland. Sie ersetzt ab dem 20. Juni 2025 die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sowie das Teilegutachten (TGA). Ziel der TTG ist eine höhere Verkehrssicherheit, einheitliche Standards und eine zentralisierte Gewährleistung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Was ist eine Teiletypgenehmigung (TTG)?

Die TTG ist eine Genehmigung des KBA, die bestätigt, dass ein Fahrzeugteil allen sicherheits- und umweltrelevanten Anforderungen entspricht. Dies betrifft unter anderem Räder, Bremsen, Fahrwerke oder Beleuchtungssysteme. Seit dem 20. Juni 2024 können TTGs beantragt werden. Ab dem 20. Juni 2025 werden keine neuen Teilegutachten (TGA) mehr ausgestellt.

TTG-gekennzeichnete Teile tragen eine sechsstellige KBA-Nummer (z. B. „KBA 123456“).

Wann ist eine TTG erforderlich?

  • Sicherheitsrelevante Teile wie Bremsen, Beleuchtung oder Fahrwerke
  • Neue Zubehörteile ab dem 20. Juni 2025
  • Ersatzteile, die eine gültige TTG oder ABE benötigen

Unterschiede zwischen TTG, ABE, TGA und ECE

Zulassungsart Beschreibung Anwendung Gültigkeit
TTG Nationale Zulassung durch das KBA Neue Teile ab 20.06.2025 Unbefristet (widerrufbar)
ABE Bisherige nationale Zulassung mit 5‑stelliger KBA-Nummer Bestehende Teile Unbefristet
TGA Prüfbericht mit Eintragungspflicht Gültig bis 20.06.2028 Danach nur §21 StVZO Einzelabnahme
ECE Internationale UN/ECE-Zulassung EU-weit eintragungsfrei Unbefristet

Übergangsfristen

  • Bis 19.06.2025: Letzte Ausstellung neuer Teilegutachten (TGA)
  • Bis 20.06.2028: Änderungsabnahmen mit bestehenden TGAs möglich
  • Ab 21.06.2028: Nur noch Einzelabnahmen nach § 21 StVZO

Eintragungspflicht bei Felgen

Felgen mit TTG sind in der Regel eintragungsfrei, sofern das Fahrzeug sich im serienmäßigen Zustand befindet. Bei Änderungen wie Tieferlegung, Spurverbreiterung oder abweichenden Reifengrößen kann eine Abnahme durch TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ erforderlich sein.

Tipps für den Felgenkauf

  • HSN/TSN bereithalten
  • Reifengröße, Traglast und Geschwindigkeit prüfen
  • Auf Markenqualität achten (z. B. mbDESIGN, BBS, OZ, Borbet)
  • Sechsstellige TTG‑KBA-Nummer im Felgenbett kontrollieren

Hinweis: Fahrzeugteile ohne gültige Genehmigung (TTG, ABE, TGA oder ECE) können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, zu Bußgeldern und zu einer Rückbaupflicht führen.