19" KV4 bronze light matt VA/HA 8.5x19" ET 35 AUDI RS3 Limousine 8V 2.5 TFSI Quattro 5x112 | 294 kW / 400 PS | Bj. 2017 - 2020 | OE ∅ 19"
Bundle bestehend aus:
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St. | MB KV4 8,5x19" 5x112 ET35.0 75.0 5RZ bronze light matt |
Preis / St.
530,00 €
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bronze light matt
grau matt
grau matt poliert
schwarz glänzend
schwarz glänzend poliert
schwarz matt poliert
schwarz smoke poliert
schwarz stumpfmatt
silber glänzend
Gesamtsumme
Satz
KV4 8.5x19" 5x112 ET35 5RZ
75.0 mm
|
bronze light matt
Zum Einzelkauf
Produktnummer:
KV48519355RZ-BZL1
Versandgewicht:
15.4 kg
Nettogewicht:
13.5 kg
TÜV geprüft:
850 kg / 2280 mm
KBA Nummer:
52611
KBA Nummer:
52611
Radbefestigung:
60° Kegel
Hinweis:
konkaves Design
N`FERA SU1
B
D
69 A
B
C
72 B
Gesamt Satz
632,00 €
ULTRAC PRO
255/30 R19 91ZR(Y)
über 300 km/h*
Preis / St.
203,00 €
Wieder verfügbar ab 07.08.26
235/35 R19 91ZR(Y)
über 300 km/h*
Preis / St.
161,00 €
Wieder verfügbar ab 07.08.26
Gesamt Satz
728,00 €
SOLD OUT
ADVAN SPORT V105
A
F
73 B
A
F
72 B
Gesamt Satz
920,00 €
SOLD OUT
ADVAN SPORT V105
A
F
73 B
A
F
72 B
Gesamt Satz
940,00 €
ULTRAC VORTI+
B
D
71 B
B
D
70 B
255/30 R19 91ZR(Y)
über 300 km/h*
Preis / St.
332,00 €
Wieder verfügbar ab 07.08.26
B
D
71 B
235/35 R19 91ZR(Y)
über 300 km/h*
Preis / St.
888,88 €
Nicht mehr verfügbar
B
D
70 B
Gesamt Satz
2.441,76 €
Gutachten & Hinweise
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Gutachten
Anbindung und Zubehör
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5x112 75.0 => 57.1 mm
Hinweise Felgen
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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BnKSonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen.
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V9ABei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Hinweise Reifen
235/35 R19
OEM
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K01Eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich.
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T91Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K02Karosseriearbeiten beachten (siehe Auflagen im Gutachten)
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T91Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
VA 255/30 R19
OEM
- HA 235/35 R19
OEM
Unsere Empfehlung
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K02Karosseriearbeiten beachten (siehe Auflagen im Gutachten)
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T91Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K02Karosseriearbeiten beachten (siehe Auflagen im Gutachten)
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T91Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise
Hinweise Felgen
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BnKSonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen.