19" KV1 DC bronze light matt VA 8.5x19" ET 25 / HA 9.5x19" ET 35 DC BMW X3 G3X 30d xDrive 5x112 | 210 kW / 286 PS | Bj. 2021 - 2024 | OE ∅ 18"
Bundle bestehend aus:
Vorderachse
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St. | MB KV1 8,5x19" 5x112 ET25.0 75.0 5P bronze light matt |
Preis / St.
ab 475,00 €
519,99 €
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Hinterachse
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St. | MB KV1 DC 9,5x19" 5x112 ET35.0 75.0 5B bronze light matt |
Preis / St.
615,00 €
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bronze light matt
bronze seidenmatt
champagner matt
gold glänzend
grau glänzend
grau glänzend poliert
grau matt
schwarz glänzend
schwarz glänzend poliert
schwarz matt poliert
schwarz seidenmatt
silber glänzend
weißgold matt
Gesamtsumme
Satz
Vorderachse
KV1 8.5x19" 5x112 ET25 5P
75.0 mm
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bronze light matt
Zum Einzelkauf
Produktnummer:
KV18519255P-BZL1
Versandgewicht:
13.3 kg
Nettogewicht:
11.4 kg
TÜV geprüft:
730 kg / 2300 mm
KBA Nummer:
49557
KBA Nummer:
49557
Radbefestigung:
60° Kegel
Hinweis:
konkaves Design
Hinterachse
KV1 DC 9.5x19" 5x112 ET35 5B
DC
75.0 mm
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bronze light matt
Zum Einzelkauf
Produktnummer:
KV1DC9519355B-BZL1
Versandgewicht:
13.8 kg
Nettogewicht:
11.9 kg
TÜV geprüft:
730 kg / 2300 mm
KBA Nummer:
49558
KBA Nummer:
49558
Radbefestigung:
60° Kegel
Hinweis:
stark konkaves Design
Gutachten & Hinweise
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Gutachten
Anbindung und Zubehör
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5x112 75.0 => 66.6 mm
Hinweise Felgen
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V19Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.
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Vn2Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
Hinweise Reifen
VA 235/50 R19
- HA 255/45 R19
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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146Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1460 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
VA 245/50 R19
OEM
- HA 275/45 R19
Unsere Empfehlung
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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146Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1460 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K01Eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich.
255/45 R19
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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146Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1460 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
-
K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
VA 255/45 R19
- HA 285/40 R19
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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146Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1460 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K01Eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich.
265/45 R19
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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146Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1460 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K01Eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich.
275/45 R19
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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146Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1460 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K01Eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich.