18" KV4 bronze light matt VA/HA 7.5x18" ET 30 BMW X4 G4X 20d xDrive 5x112 | 120 kW / 163 PS | Bj. 2018 - 2021 | OE ∅ 18"
Bundle bestehend aus:
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St. | MB KV4 7,5x18" 5x112 ET30.0 75.0 5RZ bronze light matt |
Preis / St.
440,00 €
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bronze light matt
grau matt
grau matt poliert
schwarz glänzend
schwarz glänzend poliert
schwarz matt poliert
schwarz smoke poliert
schwarz stumpfmatt
silber glänzend
Gesamtsumme
Satz
KV4 7.5x18" 5x112 ET30 5RZ
75.0 mm
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bronze light matt
Zum Einzelkauf
Produktnummer:
KV47518305RZ-BZL1
Versandgewicht:
14.3 kg
Nettogewicht:
12.5 kg
TÜV geprüft:
745 kg / 2220 mm
KBA Nummer:
52837
KBA Nummer:
52837
Radbefestigung:
60° Kegel
H750 Kinergy 4S 2 M&S
B
C
72 B
Gesamt (× 4)
600,00 €
W330A WINTER I*CEPT EVO3 X M&S
B
C
72 B
Gesamt (× 4)
728,00 €
Gutachten & Hinweise
In die Zwischenablage kopieren
Gutachten
Anbindung und Zubehör
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5x112 75.0 => 66.6 mm
Hinweise Felgen
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NoPNicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.
Hinweise Reifen
225/60 R18
OEM
Unsere Empfehlung
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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SKFSchneekettenfreigabe, Bedingungen siehe Gutachten.
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149Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1490 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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SKFSchneekettenfreigabe, Bedingungen siehe Gutachten.
235/55 R18
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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SKFSchneekettenfreigabe, Bedingungen siehe Gutachten.
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149Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1490 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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SKFSchneekettenfreigabe, Bedingungen siehe Gutachten.
255/50 R18
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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149Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1490 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
255/55 R18
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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G01Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen.
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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147Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1470 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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G01Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen.
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.