19" KV1 DC bronze light matt VA 8.5x19" ET 25 / HA 9.5x19" ET 35 DC MERCEDES-BENZ S-Klasse 221(W222) S 350 BlueTEC 5x112 | 190 kW / 258 PS | Bj. 2013 - 2015 | OE ∅ 17"
Bundle bestehend aus:
Vorderachse
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St. | MB KV1 8,5x19" 5x112 ET25.0 75.0 5P bronze light matt |
Preis / St.
ab 475,00 €
519,99 €
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Hinterachse
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St. | MB KV1 DC 9,5x19" 5x112 ET35.0 75.0 5B bronze light matt |
Preis / St.
615,00 €
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bronze light matt
bronze seidenmatt
champagner matt
gold glänzend
grau glänzend
grau glänzend poliert
grau matt
schwarz glänzend
schwarz glänzend poliert
schwarz matt poliert
schwarz seidenmatt
silber glänzend
weißgold matt
Gesamtsumme
Satz
Vorderachse
KV1 8.5x19" 5x112 ET25 5P
75.0 mm
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bronze light matt
Zum Einzelkauf
Produktnummer:
KV18519255P-BZL1
Versandgewicht:
13.3 kg
Nettogewicht:
11.4 kg
TÜV geprüft:
730 kg / 2300 mm
KBA Nummer:
49557
KBA Nummer:
49557
Radbefestigung:
60° Kegel
Hinweis:
konkaves Design
Hinterachse
KV1 DC 9.5x19" 5x112 ET35 5B
DC
75.0 mm
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bronze light matt
Zum Einzelkauf
Produktnummer:
KV1DC9519355B-BZL1
Versandgewicht:
13.8 kg
Nettogewicht:
11.9 kg
TÜV geprüft:
730 kg / 2300 mm
KBA Nummer:
49558
KBA Nummer:
49558
Radbefestigung:
60° Kegel
Hinweis:
stark konkaves Design
N`FERA SU1
B
C
72 B
A
B
70 A
Gesamt Satz
652,00 €
N`FERA SU1
B
C
72 B
A
B
70 A
Gesamt Satz
652,00 €
ULTRAC PRO
245/45 R19 102ZR(Y)
über 300 km/h*
Preis / St.
188,00 €
Wieder verfügbar ab 07.08.26
275/40 R19 105ZR(Y)
über 300 km/h*
Preis / St.
212,00 €
Wieder verfügbar ab 07.08.26
Gesamt Satz
800,00 €
WINGUARD SPORT 2 (WU7)
C
D
70 B
D
C
72 B
Gesamt Satz
824,02 €
Gutachten & Hinweise
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Gutachten
Anbindung und Zubehör
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5x112 75.0 => 66.6 mm
Hinweise Felgen
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BnKSonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen.
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BW7Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 370 mm an Achse 1.
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V19Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.
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W36Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 360 mm an Achse 2.
-
X93Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 390 mm an Achse 1.
Hinweise Reifen
VA 245/45 R19
OEM
- HA 275/40 R19
OEM
Unsere Empfehlung
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K01Eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich.
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146Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1460 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
255/40 R19
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K02Karosseriearbeiten beachten (siehe Auflagen im Gutachten)
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146Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1460 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
VA 255/40 R19
- HA 285/35 R19
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K02Karosseriearbeiten beachten (siehe Auflagen im Gutachten)
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146Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1460 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K02Karosseriearbeiten beachten (siehe Auflagen im Gutachten)
255/45 R19
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K02Karosseriearbeiten beachten (siehe Auflagen im Gutachten)
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146Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1460 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
VA 255/45 R19
- HA 285/40 R19
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K02Karosseriearbeiten beachten (siehe Auflagen im Gutachten)
-
146Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1460 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K02Karosseriearbeiten beachten (siehe Auflagen im Gutachten)
Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise
Hinweise Felgen
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BnKSonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen.
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BW7Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 370 mm an Achse 1.
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W36Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 360 mm an Achse 2.
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X93Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 390 mm an Achse 1.