20" KV4 bronze light matt VA/HA 9x20" ET 25 MERCEDES-BENZ S-Klasse Coupe 221 S 560 4MATIC 5x112 | 345 kW / 469 PS | Bj. 2017 - 2020 | OE ∅ 18"
Bundle bestehend aus:
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St. | MB KV4 9,0x20" 5x112 ET25.0 75.0 5RZ bronze light matt |
Preis / St.
590,00 €
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|---|
bronze light matt
grau matt
grau matt poliert
schwarz glänzend
schwarz glänzend poliert
schwarz matt poliert
schwarz smoke poliert
schwarz stumpfmatt
silber glänzend
Gesamtsumme
Satz
KV4 9.0x20" 5x112 ET25 5RZ
75.0 mm
|
bronze light matt
Zum Einzelkauf
Produktnummer:
KV49020255RZ-BZL1
Versandgewicht:
15.9 kg
Nettogewicht:
13.9 kg
TÜV geprüft:
925 kg / 2400 mm
KBA Nummer:
53077
KBA Nummer:
53077
Radbefestigung:
60° Kegel
Hinweis:
konkaves Design
Reifengröße ändern:
N`FERA SU1
A
C
71 B
B
C
70 A
Gesamt Satz
664,00 €
N`FERA SU1
A
C
71 B
B
C
70 A
Gesamt Satz
686,00 €
ULTRAC PRO
245/40 R20 99ZR(Y)
über 300 km/h*
Preis / St.
213,00 €
Wieder verfügbar ab 07.08.26
275/35 R20 102ZR(Y)
über 300 km/h*
Preis / St.
228,00 €
Wieder verfügbar ab 07.08.26
Gesamt Satz
882,00 €
Gutachten & Hinweise
In die Zwischenablage kopieren
Gutachten
Anbindung und Zubehör
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5x112 75.0 => 66.6 mm
Hinweise Felgen
-
V20Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.
Hinweise Reifen
245/40 R20
OEM
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K01Eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich.
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
VA 245/40 R20
OEM
- HA 275/35 R20
OEM
Unsere Empfehlung
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K01Eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich.
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K02Karosseriearbeiten beachten (siehe Auflagen im Gutachten)
255/35 R20
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K02Karosseriearbeiten beachten (siehe Auflagen im Gutachten)
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T97Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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T97Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
255/40 R20
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K02Karosseriearbeiten beachten (siehe Auflagen im Gutachten)
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
265/35 R20
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K02Karosseriearbeiten beachten (siehe Auflagen im Gutachten)
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.