MERCEDES-BENZ E-Klasse AMG 212-AMG E 63 AMG KV1 | grau glänzend poliert | 9.0x20" ET35 5B | 10.5x20" ET45 5R DC
MERCEDES-BENZ E-Klasse AMG E 63 AMG mit mbDESIGN 20 Zoll Räder
Für den sportlichen MERCEDES-BENZ E-Klasse AMG 212-AMG E 63 AMG bieten wir exklusive mbDESIGN Alufelgen in der Größe 20 Zoll an. Die Kombination VA 245/30 R20 und HA 285/25 R20 ist nur mit einem Festigkeitsgutachten zulässig. Je nach Reifentyp kann an der Hinterachse eine minimale Anpassung am Stoßfänger erforderlich sein. Alternativ ist die Kombination VA 255/30 R20 und HA 295/25 R20 mit Teilegutachten erhältlich – hier kann es erfahrungsgemäß zu leichten Anpassungen an der Kotflügelkante kommen, abhängig vom Reifenfabrikat.
Die Räder sind RDKS-kompatibel und für den Sommerbetrieb optimiert. Dank Tieferlegung wird die sportliche Optik des Fahrzeugs zusätzlich unterstrichen. Die Montage erfolgt fahrzeugspezifisch und passgenau. Bitte beachten Sie, dass je nach gewählter Reifenkombination kleinere Karosserieanpassungen notwendig sein können.
Technische Fahrzeugdaten
- HSN/TSN:
- 1313-BVS
- Achslast VA/HA:
- 1185/1210 kg
- Leistung (kW/PS):
- 410/557 (5461 ccm)
- Bj.:
- ab 01.01.2013
* Bitte prüfen Sie stets die Kompatibilität der Felgen mit Ihrem Fahrzeug anhand der Fahrzeugpapiere oder wenden Sie sich an unseren Kundenservice.
-
FelgendesignKV1
-
Felgenfarbegrau glänzend poliert
-
Radgröße VA9.0x20" ET35 5B
-
Radgröße HA10.5x20" ET45 5R DC
-
Reifen VA245/30 R20
-
Reifen HA285/25 R20
-
UmbaumaßnahmenTieferlegungSommerRDKKarosseriearbeiten
Technische Daten zu Fahrzeug & Rädern MERCEDES-BENZ E-Klasse AMG · KV1
Verbaute Produkte an diesem MERCEDES-BENZ E-Klasse AMG 212-AMG Alufelgen, Reifen und Zubehör
Anwendung - 18398 Gutachten und technische Hinweise
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
BnKSonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen.
-
V20Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.
-
Y89Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 360 mm an Achse 1.
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
-
T92Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K03Umfangreiche Karosseriearbeiten notwendig. (siehe Auflagen im Gutachten)
-
T95Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Haben Sie Ihr Fahrzeug mit mbDESIGN Felgen ausgestattet? Laden Sie Ihre Fotos hoch und zeigen Sie uns, wie Sie Individualität auf die Straße bringen!
Bilder hochladen