VOLKSWAGEN T5 Bus 7HM KV1 | schwarz glänzend | 9.0x20" ET42 5L1 | 10.5x20" ET45 5L1 DC
VOLKSWAGEN T5 Bus 1.9 TDI mit mbDESIGN 20 Zoll Räder
Der VOLKSWAGEN T5 Bus 1.9 TDI bietet nicht nur Platz und Komfort, sondern lässt sich auch optisch eindrucksvoll individualisieren. Mit den hochwertigen 20 Zoll Alufelgen von mbDESIGN wird der Transporter zum stilvollen Blickfang auf jeder Straße. An der Hinterachse kommt eine beeindruckende 10.5x20" DC-Felge zum Einsatz, die zwar nur mit einem Festigkeitsgutachten erhältlich ist, aber durch ihre Breite für eine besonders sportliche Optik sorgt. Alternativ steht auch eine 9x20" ET37 DC-Felge mit Teilegutachten zur Verfügung – optisch identisch, aber mit breiterer Verfügbarkeit. Die Kombination mit Sommerreifen in der Dimension 275/35 R20 sorgt für optimale Performance in der warmen Jahreszeit.
Dank der Tieferlegung erhält der T5 Bus ein dynamischeres Fahrverhalten und eine markante Straßenlage. Die Montage erfolgt Plug & Play – ganz ohne Änderungen am Fahrzeug. Selbstverständlich sind die Räder RDKS-kompatibel und erfüllen alle sicherheitsrelevanten Anforderungen.
Technische Fahrzeugdaten
- HSN/TSN:
- 0603-ACC
- Achslast VA/HA:
- 1480/1550 kg
- Leistung (kW/PS / ccm):
- 63 kW / 86 PS / 1896 ccm
- Bj. ab:
- 01/2003
* Bitte prüfen Sie stets die im Gutachten angegebenen Auflagen und Hinweise für Ihr spezifisches Fahrzeugmodell.
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FelgendesignKV1
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Felgenfarbeschwarz glänzend
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Radgröße VA9.0x20" ET42 5L1
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Radgröße HA10.5x20" ET45 5L1 DC
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Reifen VA275/35 R20
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Reifen HA275/35 R20
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UmbaumaßnahmenTieferlegungKeine Änderungen notwendigSommer
Technische Daten zu Fahrzeug & Rädern VOLKSWAGEN T5 Bus · KV1
Verbaute Produkte an diesem VOLKSWAGEN T5 Bus 7HM Alufelgen, Reifen und Zubehör
Anwendung - 34622 Gutachten und technische Hinweise
- Keine Hinweise
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00KEs sind keine Karosseriearbeiten erforderlich (mb).
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169Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1690 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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G01Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen.
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T99Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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01KEventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich (mb).
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169Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1690 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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G01Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen.
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T99Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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00KEs sind keine Karosseriearbeiten erforderlich (mb).
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170Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1700 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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G01Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen.
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T99Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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01KEventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich (mb).
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170Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1700 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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G01Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen.
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T99Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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170Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1700 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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T00Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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170Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1700 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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K01Eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich.
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T00Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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00KEs sind keine Karosseriearbeiten erforderlich (mb).
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170Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1700 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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T02Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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170Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1700 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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T02Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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