AUDI S4 Avant B8(B9) 3.0 TFSI Quattro KV4 | schwarz glänzend poliert | 9.0x20" ET35 5RZ | 9.0x20" ET35 5RZ
AUDI S4 Avant B8(B9) 3.0 TFSI Quattro mit mbDESIGN 20 Zoll Räder
Der AUDI S4 Avant B8(B9) 3.0 TFSI Quattro überzeugt mit sportlicher Eleganz und kraftvollem Antrieb. Mit den hochwertigen 20 Zoll Rädern von mbDESIGN wird dieser Kombi zum echten Blickfang auf jeder Straße. Die montierten Kompletträder in der Dimension 9.0x20 mit 255/30 R20 Sommerreifen bieten nicht nur ein markantes Design, sondern auch optimale Performance für dynamisches Fahrverhalten.
Dank der Tieferlegung wirkt das Fahrzeug noch sportlicher und liegt satter auf der Straße. Durch die Verwendung von Spurverbreiterungen erhält der S4 eine noch breitere und aggressivere Optik. Die Montage erfolgte ohne komplexe Umbauten – alle Komponenten wurden fahrzeugspezifisch angepasst und ermöglichen eine einfache Plug & Play Installation.
Die Räder sind selbstverständlich RDKS-kompatibel und garantieren so höchste Sicherheit und Komfort im Alltag. Ob sportlich ambitionierter Fahrer oder stilbewusster Individualist – mit diesen Alufelgen konfigurieren Sie Ihren Audi perfekt abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.
Technische Fahrzeugdaten
- HSN/TSN:
- 0588-BHR
- Achslast VA/HA:
- 1175/1215 kg
- Leistung (kW/PS):
- 260 kW / 354 PS (2995 ccm)
- Bj.:
- ab 01/2016
* Bitte prüfen Sie stets die Eintragungsfähigkeit der Felgen-/Reifenkombination in den Fahrzeugpapieren oder mit Hilfe eines Teilegutachtens.
-
FelgendesignKV4
-
Felgenfarbeschwarz glänzend poliert
-
Radgröße VA9.0x20" ET35 5RZ
-
Radgröße HA9.0x20" ET35 5RZ
-
Reifen VA255/30 R20
-
Reifen HA255/30 R20
-
UmbaumaßnahmenTieferlegungDistanzscheibenSonstigeSommer
Technische Daten zu Fahrzeug & Rädern AUDI S4 Avant · KV4
Verbaute Produkte an diesem AUDI S4 Avant B8(B9) Alufelgen, Reifen und Zubehör
Anwendung - 41782 Gutachten und technische Hinweise
-
V00Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).
-
V20Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.
-
K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
-
MSDiese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
-
T90Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K01Eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich.
-
T90Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K02Karosseriearbeiten beachten (siehe Auflagen im Gutachten)
-
T90Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K01Eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich.
-
T92Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K02Karosseriearbeiten beachten (siehe Auflagen im Gutachten)
-
T92Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Haben Sie Ihr Fahrzeug mit mbDESIGN Felgen ausgestattet? Laden Sie Ihre Fotos hoch und zeigen Sie uns, wie Sie Individualität auf die Straße bringen!
Bilder hochladen