19" KV4 bronze light matt VA/HA 8.5x19" ET 26 BMW I4 G4C 40 eDrive 5x112 | 250 kW / 340 PS | Bj. ab 2022 | OE ∅ 18"
Bundle bestehend aus:
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St. | MB KV4 8,5x19" 5x112 ET26.0 75.0 5RZ bronze light matt |
Preis / St.
530,00 €
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bronze light matt
grau matt
grau matt poliert
schwarz glänzend
schwarz glänzend poliert
schwarz matt poliert
schwarz smoke poliert
schwarz stumpfmatt
silber glänzend
Gesamtsumme
Satz
KV4 8.5x19" 5x112 ET26 5RZ
75.0 mm
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bronze light matt
Zum Einzelkauf
Produktnummer:
KV48519265RZ-BZL1
Versandgewicht:
15.05 kg
Nettogewicht:
13.15 kg
TÜV geprüft:
850 kg / 2280 mm
KBA Nummer:
52611
KBA Nummer:
52611
Radbefestigung:
60° Kegel
Hinweis:
konkaves Design
ULTRAC PRO
245/40 R19 98ZR(Y)
über 300 km/h*
Preis / St.
175,00 €
Wieder verfügbar ab 07.08.26
255/40 R19 100ZR(Y)
über 300 km/h*
Preis / St.
177,00 €
Wieder verfügbar ab 07.08.26
Gesamt Satz
704,00 €
QUATRAC PRO+ M&S
B
C
72 B
B
C
72 B
245/40 R19 98Y
bis 300 km/h
Preis / St.
182,00 €
Wieder verfügbar ab 07.08.26
B
C
72 B
255/40 R19 100Y
bis 300 km/h
Preis / St.
180,00 €
Wieder verfügbar ab 07.08.26
B
C
72 B
Gesamt Satz
724,00 €
Gutachten & Hinweise
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Gutachten
Anbindung und Zubehör
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5x112 75.0 => 66.6 mm
Hinweise Felgen
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A58Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
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V19Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.
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VJ9Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Hinweise Reifen
VA 225/45 R19
- HA 255/40 R19
OEM
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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R37Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
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T96Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K03Umfangreiche Karosseriearbeiten notwendig. (siehe Auflagen im Gutachten)
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T00Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
VA 245/40 R19
OEM
- HA 255/40 R19
OEM
Unsere Empfehlung
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K03Umfangreiche Karosseriearbeiten notwendig. (siehe Auflagen im Gutachten)
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T00Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
255/40 R19
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K02Karosseriearbeiten beachten (siehe Auflagen im Gutachten)
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K03Umfangreiche Karosseriearbeiten notwendig. (siehe Auflagen im Gutachten)
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T00Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise