SKODA Octavia 5E KV1 | gold glänzend | 8.5x19" offset45 5R | 9.5x19" offset45 5R DC
SKODA Octavia 5E 1.0 TSI with mbDESIGN KV1 19" wheels
The SKODA Octavia 5E 1.0 TSI stands out with its mbDESIGN KV1 wheels in a glossy gold finish. These wheels not only give the vehicle an elegant appearance but also enhance performance with their aerodynamic design. The wheel sizes of 8.5x19" at the front axle and 9.5x19" at the rear axle ensure optimal road grip. With lowering and specially adjusted wheel arches, the overall look is completed. Note that the combination is only permissible with an FK certificate. Alternatively, 8.5x19" all around with TG is possible. * Please always check compatibility and legal requirements before purchase.
Technical vehicle data
- HSN/TSN
- 8004/ARL
- Axle load FA/RA
- 880 kg / 900 kg
- Power
- 85 kW / 116 hp
- Year of manufacture
- 2016 - 2017
* Please always check compatibility and legal requirements before purchase.
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Wheel designKV1
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Wheel colorgold glänzend
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Front axle wheel size8.5x19" offset45 5R
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Rear axle wheel size9.5x19" offset45 5R DC
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Front axle tires215/35 R19
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Rear axle tires225/35 R19
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ModificationsLoweringSummerOther
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Hashtags
Technical Vehicle & Wheel Data SKODA Octavia · KV1
Installed products on this SKODA Octavia 5E Alloy wheels, tires and accessories
Application - 31821 Certificate and technical information
- Keine Hinweise
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A58Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
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F23Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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kWNicht für alle kW-Zahlen (kW-Bereich siehe Gutachten)
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T85Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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A58Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
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F24Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse.
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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kWNicht für alle kW-Zahlen (kW-Bereich siehe Gutachten)
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T85Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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F23Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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T88Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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F24Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse.
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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T88Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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F23Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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T86Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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F24Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse.
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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T86Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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F23Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
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G01Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen.
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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F24Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse.
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G01Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen.
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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