VOLKSWAGEN T6 Bus Multivan 7HC KV1 | grau glänzend | 9.0x20" offset42 5L1 | 9.0x20" offset37 5L1 DC
VOLKSWAGEN T6 Bus Multivan 2.0 TDI with mbDESIGN 20 inch wheels
The VOLKSWAGEN T6 Bus Multivan 7HC 2.0 TDI combines functionality with style – especially when equipped with premium mbDESIGN 20 inch alloy wheels. In this configuration, the vehicle was additionally lowered using H&R coil springs set to the lowest TÜV-certified setting. For optimal driving dynamics, it is recommended to shorten the original damper bump stops by 20 mm. This setup not only enhances the sporty appearance but also improves handling – all without requiring any further modifications to the vehicle.
Technical vehicle data
- HSN/TSN:
- 0603-BUP
- Axle load front/rear:
- 1610/1515 kg
- kW/hp (ccm):
- 150/204 (1968)
- Production year:
- from 01/2015
* Please always check the compatibility of the wheels with your vehicle using the ABE or TÜV parts certificate.
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Wheel designKV1
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Wheel colorgrau glänzend
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Front axle wheel size9.0x20" offset42 5L1
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Rear axle wheel size9.0x20" offset37 5L1 DC
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Front axle tires275/35 R20
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Rear axle tires275/35 R20
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ModificationsLowering
Technical Vehicle & Wheel Data VOLKSWAGEN T6 Bus Multivan · KV1
Installed products on this VOLKSWAGEN T6 Bus Multivan 7HC Alloy wheels, tires and accessories
Application - 34621 Certificate and technical information
- Keine Hinweise
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00KEs sind keine Karosseriearbeiten erforderlich (mb).
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169Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1690 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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G01Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen.
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T99Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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01KEventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich (mb).
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169Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1690 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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G01Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen.
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T99Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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00KEs sind keine Karosseriearbeiten erforderlich (mb).
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170Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1700 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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G01Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen.
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T02Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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01KEventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich (mb).
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170Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1700 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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G01Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen.
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T02Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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170Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1700 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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T00Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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170Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1700 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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K01Eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich.
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T00Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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00KEs sind keine Karosseriearbeiten erforderlich (mb).
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170Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1700 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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T02Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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01KEventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich (mb).
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170Das Sonderrad ist mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1700 kg. (Anhängerbetrieb-Achslast beachten)
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T02Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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