VOLKSWAGEN Golf 7 AU 2.0 TSI GTI KV1 | schwarz glänzend | 8.5x19" offset45 5R | 8.5x19" offset45 5R
VOLKSWAGEN Golf 7 2.0 TSI GTI with mbDESIGN 19 inch wheels
The VOLKSWAGEN Golf 7 2.0 TSI GTI has been lowered with an IS Racing coilover suspension and equipped with 5 mm MB wheel spacers on the rear axle. The mounted mbDESIGN KV1 wheels in 8.5x19 inches with an offset of 45, combined with 225/35 R19 tires, deliver a sporty-aggressive look and more precise handling. The high-gloss black finish of the wheels emphasizes the car's dynamic character and perfectly matches the white body color. The complete wheel set is TPMS-compatible and can be mounted without any modifications to the vehicle (Plug & Play). A TÜV parts certificate is included to ensure legal compliance on public roads.
Technical vehicle data
- HSN/TSN:
- 0603-CCS
- Axle load FA/RA:
- 1010/900 kg
- kW/hp (ccm):
- 180/245 (1984)
- Year:
- from 01/2017
* Please always check the requirements and notes in the certificate to ensure compatibility with your vehicle.
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Wheel designKV1
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Wheel colorschwarz glänzend
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Front axle wheel size8.5x19" offset45 5R
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Rear axle wheel size8.5x19" offset45 5R
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Front axle tires225/35 R19
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Rear axle tires225/35 R19
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ModificationsLoweringNo modifications necessary
Technical Vehicle & Wheel Data VOLKSWAGEN Golf 7 · KV1
Installed products on this VOLKSWAGEN Golf 7 AU Alloy wheels, tires and accessories
Application - 31833 Certificate and technical information
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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TAIm Gutachten sind nicht alle in der Anwendungsliste angezeigten Fahrzeugtypen und/oder -modelle aufgeführt. Fahrzeugtyp,-modell und ABE/EGBE-Nr. im Gutachten beachten.
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01KEventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich (mb).
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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F23Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
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kWNicht für alle kW-Zahlen (kW-Bereich siehe Gutachten)
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T85Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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00KEs sind keine Karosseriearbeiten erforderlich (mb).
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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F23Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
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kWNicht für alle kW-Zahlen (kW-Bereich siehe Gutachten)
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T85Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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00KEs sind keine Karosseriearbeiten erforderlich (mb).
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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F24Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse.
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kWNicht für alle kW-Zahlen (kW-Bereich siehe Gutachten)
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T85Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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00KEs sind keine Karosseriearbeiten erforderlich (mb).
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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F23Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
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T88Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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00KEs sind keine Karosseriearbeiten erforderlich (mb).
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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F24Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse.
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T88Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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01KEventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich (mb).
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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F24Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse.
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T86Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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01KEventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich (mb).
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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F23Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
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T86Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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01KEventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich (mb).
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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F24Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse.
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G90Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
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01KEventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich (mb).
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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F23Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
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G90Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
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