20" KV4 schwarz stumpfmatt FA/RA 9x20" offset 35 BMW I4 G4C M60 xDrive 5x112 | 442 kW / 601 hp | YOM from 2025 | OE ∅ 18"
Bundle consisting of:
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St. | MB KV4 9,0x20" 5x112 et35.0 75.0 5RZ black matt |
€545.00
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|---|
bronze light matt
grau matt
grau matt poliert
schwarz glänzend
schwarz glänzend poliert
schwarz matt poliert
schwarz smoke poliert
schwarz stumpfmatt
silber glänzend
Grand total
Set
KV4 9.0x20" 5x112 offset35 5RZ
75.0 mm
|
schwarz stumpfmatt
for single purchase
Product number:
KV49020355RZ-BP1
Shipping weight:
15.7 kg
Net weight:
13.7 kg
TÜV tested:
925 kg / 2400 mm
Radbefestigung:
60° Kegel
KBA number:
53077
KBA number:
53077
Note:
konkaves Design
N`FERA SU1
B
C
69 A
B
C
68 A
Total set
€704.02
ULTRAC PRO
245/35 R20 95ZR(Y)
over 300 km/h*
€208.00
Available again from 07/08/2026
255/35 R20 97ZR(Y)
over 300 km/h*
€187.00
Available again from 07/08/2026
Total set
€790.00
PROXES SPORT 2
A
D
71 B
A
C
71 B
Total set
€801.98
PROXES SPORT 2
A
D
71 B
255/35 R20 97Y
up to 300 km/h
€207.00
Available again from 07/08/2026
Total set
€832.00
QUATRAC PRO+ M&S
B
C
72 B
B
D
72 B
Total set
€906.00
Your vehicle is equipped with an active or passive TPMS system.
Please select a and specify the month and year of manufacture of your vehicle. Alternatively, select "Passive / Order without TPMS" if your vehicle does not have an active TPMS system.
Certificates & notes
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Certificates
Mounting and Accessories
-
5x112 75.0 => 66.6 mm
Notes wheel
-
BW1Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 374 mm an Achse 1.
-
V20Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.
-
VJ2Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte Reifen aufgeführt sind, möglich. Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.
Notes tire
245/35 R20
OEM
-
K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
-
T95Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
FA 245/35 R20
OEM
- RA 255/35 R20
OEM
Our recommendation
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K01Eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich.
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T97Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
FA 245/35 R20
OEM
- RA 275/30 R20
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K03Umfangreiche Karosseriearbeiten notwendig. (siehe Auflagen im Gutachten)
255/35 R20
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K01Eventuelle Nacharbeiten zur Radabdeckung beachten (siehe Auflagen im Gutachten), Nacharbeiten sind erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich.
265/30 R20
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K00Es sind keine Karosseriearbeiten erforderlich.
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T94Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
-
A01Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
-
K02Karosseriearbeiten beachten (siehe Auflagen im Gutachten)
-
T94Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Please note the important information
Notes wheel
-
BW1Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe Ø 374 mm an Achse 1.